Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Wendlandstraße/Altmarkstraße"
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
114/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Wendlandstraße-Altmarkstraße/1. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Eigentümerin des Flurstücks 270/8, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), hat um eine Änderung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück gebeten und erklärt, dass sie die Kosten für die Änderung übernehmen werde.

Der Bebauungsplan „Wendlandstraße/Altmarkstraße“ setzt für das Flurstück „Gewerbegebiet“ fest. Es soll jetzt ein Mischgebiet festgesetzt werden, um auf dem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wendlandstraße/Altmarkstraße“ (Stand: September 2012) hat im beschleunigten Verfahren nach Bekanntmachung vom 15. September 2012 bis einschließlich 15. Oktober 2012 öffentlich ausgelegen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Parallel zur Auslegung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 12. September 2012 beteiligt worden.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine abwägungsrelevante Stellungnahme vorgebracht.

 

Die Stellungnahme ist mit dem Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Es ergeben sich keine Änderungen. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.


Die Kosten werden von der Antragstellerin erstattet.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         Über die Stellungnahme des Landkreises wird, wie aus der Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 114/2012 ST ersichtlich, entschieden und

 

b)          der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wendlandstraße/Altmark-straße“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.