a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die
Eigentümerin des Flurstücks 270/8, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), hat um
eine Änderung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück gebeten und erklärt,
dass sie die Kosten für die Änderung übernehmen werde.
Der Bebauungsplan „Wendlandstraße/Altmarkstraße“
setzt für das Flurstück „Gewerbegebiet“ fest. Es soll jetzt ein Mischgebiet
festgesetzt werden, um auf dem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten.
Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Wendlandstraße/Altmarkstraße“ (Stand: September
2012) hat im beschleunigten Verfahren nach Bekanntmachung vom 15. September
2012 bis einschließlich 15. Oktober 2012 öffentlich ausgelegen. Seitens der
Bürgerinnen und Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Parallel zur
Auslegung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit
Anschreiben vom 12. September 2012 beteiligt worden.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat
der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine abwägungsrelevante
Stellungnahme vorgebracht.
Die Stellungnahme ist mit dem
Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Es ergeben sich keine Änderungen. Das
Verfahren kann abgeschlossen werden.
Die Kosten werden von der Antragstellerin erstattet.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über
die Stellungnahme des Landkreises wird, wie aus der Anlage zur Sitzungsvorlage
Nr. 114/2012 ST ersichtlich, entschieden und
b) der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wendlandstraße/Altmark-straße“
wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.