Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom 11. September 2012 angefragt, ob die
Stadt Lüchow (Wendland) bereit wäre, sich an den Kosten für den Betrieb der
Kindertagesstätten im Stadtgebiet zu beteiligen.
In einer Sitzung des
Verwaltungsausschusses wurde bereits abgesprochen, dass die Stadt dem Begehren
des Landkreises grundsätzlich positiv gegenübersteht. Von einem Kreiserhalt
verspricht man sich durchaus positive Effekte für die Kreisstadt.
Die Kreisverwaltung hat
nunmehr einen Entwurf einer Jugendhilfevereinbarung vorgelegt. Diese
Jugendhilfevereinbarung ist im Grundsatz so formuliert, wie sie auch mit der
Samtgemeinde zu diesem Bereich – Aufgaben der Jugendhilfe – abgeschlossen ist.
Sie ist damit nicht geeignet, z. B. eine absolute Höchstgrenze festzusetzen,
wie sie die Verwaltung vorschlägt. Auch kann dort nicht geregelt werden, wie
diese „Sonderzahlung“ in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen ist. Daher
schlägt die Verwaltung vor, folgende Forderungen im Rahmen einer
abzuschließenden Vereinbarung zu formulieren:
Minimalforderungen im
Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung:
1. Die
abzuschließende Vereinbarung ist in ihrer Laufzeit grundsätzlich durch die
Laufzeit des zu schließenden Zukunftsvertrages (10 Jahre) zwischen Land und dem
Landkreis zu befristen.
2. Die
Stadt erhebt die Forderung nach einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit, wenn
der Landkreis in künftigen Jahren Überschüsse erzielen sollte.
3. Ein
Betrag in Höhe von 324.200,00 € ist als absoluter Höchstbetrag anzusehen.
Grundsätzlich muss es zu einer Reduzierung des Betrages kommen. Über die Höhe
der Reduzierung ist zu verhandeln. Es kann nicht sein, dass die einseitige
Belastung der Stadt dazu führt, dass der Landkreis ansonsten Ausgaben tätigt,
die vermeidbar sind und die Stadt mit dem „Sonderbeitrag“ belastet wird. Die
Zahlung erfolgt nach detaillierter Rechnungslegung.
4. Da
auch die Stadt in den vergangenen Jahren immer wieder mit einem
unausgeglichenen Haushalt planen musste (konjunkturelle Entwicklung), muss
gewährleistet sein, dass die Stadt durch die „Sonderzahlung“ nicht in Gefahr
gerät, eine eigene Haushaltskonsolidierung durchführen zu müssen, wenn das
auszuweisende Defizit ohne diese „Sonderzahlung“ nicht vorhanden wäre. Der an
den Landkreis zu zahlende Betrag ist daher bei einer künftigen Genehmigung des
Haushaltes nicht zu berücksichtigen.
5. Um an
der Einhaltung dieser Mindestforderungen mitarbeiten zu können, erwartet die
Stadt ein Mitspracherecht in den entsprechenden Kuratorien und im
Jugendhilfeausschuss.
Ein Vereinbarungsentwurf
liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Die Stadt Lüchow
(Wendland) muss ab 2013 in den künftigen Haushaltsjahren max. 324.200,00 € als
Zuschuss an den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu den Betriebskosten der
Kindertagesstätten in der Stadt Lüchow (Wendland) bereitstellen.
Der Ausschuss für
Jugend und Soziales empfiehlt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die beiliegende Vereinbarung mit dem Landkreis
abzuschließen.