Betreff
Beteiligung an den Betriebskosten der Kindertagesstätten in der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
115/2012 ST
Aktenzeichen
511201ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom 11. September 2012 angefragt, ob die Stadt Lüchow (Wendland) bereit wäre, sich an den Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätten im Stadtgebiet zu beteiligen.

 

In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde bereits abgesprochen, dass die Stadt dem Begehren des Landkreises grundsätzlich positiv gegenübersteht. Von einem Kreiserhalt verspricht man sich durchaus positive Effekte für die Kreisstadt.

 

Die Kreisverwaltung hat nunmehr einen Entwurf einer Jugendhilfevereinbarung vorgelegt. Diese Jugendhilfevereinbarung ist im Grundsatz so formuliert, wie sie auch mit der Samtgemeinde zu diesem Bereich – Aufgaben der Jugendhilfe – abgeschlossen ist. Sie ist damit nicht geeignet, z. B. eine absolute Höchstgrenze festzusetzen, wie sie die Verwaltung vorschlägt. Auch kann dort nicht geregelt werden, wie diese „Sonderzahlung“ in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, folgende Forderungen im Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung zu formulieren:

 

Minimalforderungen im Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung:

 

1.         Die abzuschließende Vereinbarung ist in ihrer Laufzeit grundsätzlich durch die Laufzeit des zu schließenden Zukunftsvertrages (10 Jahre) zwischen Land und dem Landkreis zu befristen.

 

2.         Die Stadt erhebt die Forderung nach einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit, wenn der Landkreis in künftigen Jahren Überschüsse erzielen sollte.

 

3.         Ein Betrag in Höhe von 324.200,00 € ist als absoluter Höchstbetrag anzusehen. Grundsätzlich muss es zu einer Reduzierung des Betrages kommen. Über die Höhe der Reduzierung ist zu verhandeln. Es kann nicht sein, dass die einseitige Belastung der Stadt dazu führt, dass der Landkreis ansonsten Ausgaben tätigt, die vermeidbar sind und die Stadt mit dem „Sonderbeitrag“ belastet wird. Die Zahlung erfolgt nach detaillierter Rechnungslegung.

 

4.         Da auch die Stadt in den vergangenen Jahren immer wieder mit einem unausgeglichenen Haushalt planen musste (konjunkturelle Entwicklung), muss gewährleistet sein, dass die Stadt durch die „Sonderzahlung“ nicht in Gefahr gerät, eine eigene Haushaltskonsolidierung durchführen zu müssen, wenn das auszuweisende Defizit ohne diese „Sonderzahlung“ nicht vorhanden wäre. Der an den Landkreis zu zahlende Betrag ist daher bei einer künftigen Genehmigung des Haushaltes nicht zu berücksichtigen.

 

5.         Um an der Einhaltung dieser Mindestforderungen mitarbeiten zu können, erwartet die Stadt ein Mitspracherecht in den entsprechenden Kuratorien und im Jugendhilfeausschuss.

 

Ein Vereinbarungsentwurf liegt dieser Sitzungsvorlage bei.


Die Stadt Lüchow (Wendland) muss ab 2013 in den künftigen Haushaltsjahren max. 324.200,00 € als Zuschuss an den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten in der Stadt Lüchow (Wendland) bereitstellen.


Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die beiliegende Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.