a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Der
Eigentümer der ehemaligen Üfest in Woltersdorf beabsichtigt, diese Liegenschaft
einer dauerhaften Nutzung zuzuführen und hat aus diesem Grunde eine Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sowie die
Aufstellung eines Bebauungsplanes bei der Gemeinde Woltersdorf beantragt. Im
Flächennutzungsplan ist das Plangebiet zurzeit als Sonderbaufläche -
Ausbildungsstätte und Unterkünfte dargestellt. Die 114. Änderung stellt ein
Sondergebiet - Betreuung von Schwerbehinderten dar. Dieses Sondergebiet dient
der Unterbringung von schwerbehinderten Menschen in Wohngruppen. Zulässig sind
die dafür notwendigen Einrichtungen, jedoch keine Pflegeeinrichtungen im Sinne
von § 71 SGB XI.
Die
Träger öffentlicher Belange wurden im Dezember 2011/Januar 2012 am Verfahren
beteiligt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine umfangreiche Stellungnahme
abgegeben, in der Ziele der Raumordnung als zu beachtend aufgeführt werden,
insbesondere weil im Vorentwurf die Darstellung „Pflegeheim“ enthalten war. Auf
Grund der Stellungnahme wurde ein Gespräch mit der Kreisverwaltung unter
Beteiligung mehrerer Fachdienste geführt. Es wurde klargestellt, dass die
Bezeichnung des Gebietes verändert werden muss, um dort keine reguläre
Pflegeeinrichtung zu ermöglichen, da diese nicht zulässig wäre.
Der
Entwurf der 114. Änderung wurde vom 26. März 2012 bis einschließlich 25. April
2012 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung hat der Landkreis keine
offizielle Stellungnahme abgegeben, sondern um ein erneutes Gespräch gebeten.
In diesem Gespräch schlug der Eigentümer eine geänderte Konzeption vor.
Anstelle eines Heimes für Schwerstpflegefälle soll eine Einrichtung für
Schwerbehinderte, welche einer ständigen Betreuung bedürfen, eingerichtet
werden. Dabei handelt es sich um Menschen, die nicht mehr in die Gesellschaft
eingegliedert werden können und teilweise einer Vollzeitbetreuung bedürfen. Der
Landkreis hat dazu eine ausführliche Begründung gefordert. Ein überarbeiteter
Entwurf wurde dem Landkreis zur Vorabstimmung vorgelegt mit dem Ergebnis, dass
noch zusätzliche Ausführungen gefordert wurden und die Formulierung der
Sondergebietsbezeichnung zu ergänzen war.
Eine
erneute Auslegung erfolgte vom 8. Oktober 2012 bis einschließlich 19. Oktober
2012. In diesem Zeitraum hat der Landkreis eine erneute Stellungnahme abgegeben
und um eine Konkretisierung der textlichen Festsetzung zu den zulässigen
Nutzungen gebeten. Dieses ist eine redaktionelle Änderung und erfordert kein
weiteres Verfahren. Die Planung kann abgeschlossen werden.
Die
Planungskosten werden vom Antragsteller, d. h. dem Unternehmen, getragen. Es
wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Der
Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 058/2012
SG aufgeführt, entschieden und
b) die 114. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.