Betreff
Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes - Teilplan Straße -
Vorlage
068/2012 SG
Aktenzeichen
611100SG:Fortschreibung 2015
Art
Sitzungsvorlage SG

Der derzeit geltende Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde im Jahr 2003 aufgestellt und ist für den Zeitraum bis 2015 gültig. Dieser Plan soll für den Zeitraum nach 2015 von der Bundesregierung fortgeschrieben werden.

 

Hierbei sind zunächst folgende Schritte vorgesehen bzw. bereits erfolgt:

 

1.        Die vorläufige Liste der im Rahmen der BVWP-Neuaufstellung in Niedersachsen zu betrachtenden Projekte sowie Informationen über das Verfahren in Niedersachsen zur Ermittlung der für den BVWP-Teil Straße zu meldenden Projekte werden im Internet veröffentlicht. Die Bürger und im Weiteren nicht direkt beteiligten Stellen und Verbände erhalten damit die Gelegenheit, sich über das in Niedersachsen vorgesehene Verfahren und die vorläufige Projektliste zu informieren.

 

2.        Zur fachlichen Einbindung von Trägern öffentlicher Belange fanden im Oktober 2012 vier Regionalkonferenzen statt. Zu diesen Konferenzen waren u. a. die Landkreise und Samtgemeinden eingeladen. Hier wurden Informationen zum rechtlichen Hintergrund des BVWP und des daraus herzuleitenden Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen gegeben. Ferner wurde die vorläufige Liste der zu betrachtenden Projekte erläutert.

 

3.        Vorschläge für neue Maßnahmen bzw. für den Entfall von Maßnahmen sind den regionalen Geschäftsbereichen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bis spätestens Ende November 2012 zu melden.

 

4.        Die Straßenbauverwaltung schreibt danach die Projektliste auf der Grundlage der Regionalkonferenzen und weiterer Vorschläge fort.

 

5.        Im Frühsommer 2013 wird die Liste der zu meldenden Bundesfernstraßenprojekte der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt.

 

Die vorläufige Liste der zu betrachtenden Projekte, die auf der Regionalkonferenz in Lüneburg vorgelegt wurde, enthält 64 Maßnahmen. Sie ist im Internet unter www.straßenbau.niedersachsen.de einsehbar.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unmittelbar betreffend sind folgende Projekte enthalten:

 

-           B 71 – Ortsumgehung Bergen an der Dumme (als weiterer Bedarf mit hohem ökologischen Risiko)

-           B 248 – Ortsumgehung Grabow (als weiterer Bedarf)

-           B 248 – Ortsumgehung Saaße (als neue Maßnahme)

-           B 248 – Lübbow (als neue Maßnahme)

 

Ferner sind der Neubau der A 39 mit fünf Abschnitten und die Verlängerung der B 190 neu in zwei Abschnitte, die nicht direkt durch die Samtgemeinde verlaufen, aber für die Verkehrsanbindung der Region Bedeutung haben, enthalten.

 

Seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, ob diesen vorläufigen Maßnahmen zugestimmt werden soll und/oder ob weitere Maßnahmen vorzuschlagen sind.


Keine


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Projektliste für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der vorgelegten Form zu akzeptieren.