Der
derzeit geltende Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde im Jahr 2003 aufgestellt
und ist für den Zeitraum bis 2015 gültig. Dieser Plan soll für den Zeitraum
nach 2015 von der Bundesregierung fortgeschrieben werden.
Hierbei
sind zunächst folgende Schritte vorgesehen bzw. bereits erfolgt:
1.
Die vorläufige
Liste der im Rahmen der BVWP-Neuaufstellung in Niedersachsen zu betrachtenden
Projekte sowie Informationen über das Verfahren in Niedersachsen zur Ermittlung
der für den BVWP-Teil Straße zu meldenden Projekte werden im Internet
veröffentlicht. Die Bürger und im Weiteren nicht direkt beteiligten Stellen und
Verbände erhalten damit die Gelegenheit, sich über das in Niedersachsen
vorgesehene Verfahren und die vorläufige Projektliste zu informieren.
2.
Zur fachlichen
Einbindung von Trägern öffentlicher Belange fanden im Oktober 2012 vier
Regionalkonferenzen statt. Zu diesen Konferenzen waren u. a. die Landkreise und
Samtgemeinden eingeladen. Hier wurden Informationen zum rechtlichen Hintergrund
des BVWP und des daraus herzuleitenden Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen
gegeben. Ferner wurde die vorläufige Liste der zu betrachtenden Projekte
erläutert.
3.
Vorschläge für
neue Maßnahmen bzw. für den Entfall von Maßnahmen sind den regionalen
Geschäftsbereichen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr bis spätestens Ende November 2012 zu melden.
4.
Die
Straßenbauverwaltung schreibt danach die Projektliste auf der Grundlage der
Regionalkonferenzen und weiterer Vorschläge fort.
5.
Im Frühsommer
2013 wird die Liste der zu meldenden Bundesfernstraßenprojekte der
Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend dem
Bundesverkehrsministerium vorgelegt.
Die
vorläufige Liste der zu betrachtenden Projekte, die auf der Regionalkonferenz
in Lüneburg vorgelegt wurde, enthält 64 Maßnahmen. Sie ist im Internet unter www.straßenbau.niedersachsen.de
einsehbar.
Die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unmittelbar betreffend sind folgende Projekte
enthalten:
- B
71 – Ortsumgehung Bergen an der Dumme (als weiterer Bedarf mit hohem ökologischen
Risiko)
- B 248 – Ortsumgehung Grabow (als
weiterer Bedarf)
- B 248 – Ortsumgehung Saaße (als neue
Maßnahme)
- B 248 – Lübbow (als neue Maßnahme)
Ferner
sind der Neubau der A 39 mit fünf Abschnitten und die Verlängerung der B 190
neu in zwei Abschnitte, die nicht direkt durch die Samtgemeinde verlaufen, aber
für die Verkehrsanbindung der Region Bedeutung haben, enthalten.
Seitens
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, ob diesen vorläufigen
Maßnahmen zugestimmt werden soll und/oder ob weitere Maßnahmen vorzuschlagen
sind.
Keine
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Projektliste für den Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der vorgelegten Form zu akzeptieren.