Bereits seit längerer
Zeit ist die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen zu Wirtschaftswegen in der
Diskussion. Durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde eine Liste von
Straßen erarbeitet, deren Abstufung denkbar ist.
Bisher ist es zu
keinen Lösungen zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden gekommen.
Ende Oktober dieses Jahres hat die Samtgemeinde die Angelegenheit erneut in
Erinnerung gerufen und die Mitgliedsgemeinden um Mitteilung gebeten, welche
Straßen aus ihrer Sicht für eine Abstufung infrage kommen.
Im Bereich der Stadt
Lüchow (Wendland) kommen folgende Straßen in Betracht:
OV-Straße 77 (Lüsen -
Lübeln) teilweise = 1.045 m
OV-Straße 67 (Ganse -
Satemin) teilweise =
356 m
OV-Straße 61 (Bösel -
Teplingen) teilweise = 1.656 m
OV-Straße 56 (Weitsche
- Ranzau) = 7.308 m
OV-Straße 18 (Jabel -
Güstritz) = 1.050 m
Seitens der Stadt
Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, ob sie einer Abstufung zustimmt.
Ursprünglich war durch
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine Übernahmeentschädigung von 3,00 €/lfd.
m ausgelobt worden. Die steht auch weiterhin zur Verfügung.
Je nach Beschluss
Einnahmen in Höhe von 3,00 €/lfd. Meter und im Gegenzug zusätzliche
Unterhaltskosten für die Wirtschaftswege.
Ohne