Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 21. Mai 2012 den Aufstellungsbeschluss
für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Loger Winkel“ gefasst.
Die Änderung des Sondergebietes auf dem Flurstück 2/3 in ein Gewebegebiet mit
einer Erweiterung soll der Ansiedlung eines Handwerksbetriebes dienen.
Während
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg - und das Katasteramt Lüchow einige
Hinweise gegeben. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 26. November 2012
bis 27. Dezember 2012 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Das
Verfahren kann abgeschlossen werden.
Die Planungskosten werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.
Der
Umwelt-, Bau und Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden und
b) die
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Loger Winkel“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung und dem Umweltbericht.