Betreff
Ausbau der Ortsverbindungsstraße 89 (Lüchow - Kolborn)
Vorlage
002/2013 SG
Aktenzeichen
661131SG:Lüchow-Kolborn OV-Straße 89
Art
Sitzungsvorlage SG

Am 3. März 2011 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entschieden, dass nach Förderantragstellung über den Ausbau der o. a. Ortsverbindungsstraße neu beraten werden soll.

 

Am 31. Oktober 2011 wurde ein entsprechender Förderantrag bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt.

 

Am 30. Oktober 2012 kam von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Mitteilung, dass der Ausbau der Ortsverbindungsstraße 89 vorläufig in das Mehrjahresprogramm für das Jahr 2014 aufgenommen wurde.

 

Allerdings wurde die Förderung abweichend von dem Antrag von 75 % auf 70 % reduziert.

 

Der endgültige Fördersatz wird allerdings erst mit Erteilung des ersten Förderbescheides festgesetzt.

 

Trotz der Mitteilung der vorläufigen Aufnahme in das Mehrjahresprogramm für 2014 muss auf Grund der Tatsache, dass sich auch für die Folgejahre ein erheblich höherer Finanzbedarf abzeichnet, als der Zuwendungsbehörde an Fördermitteln zur Verfügung stehen, damit gerechnet werden, dass sich der Ausbau der o. a. Ortsverbindungsstraße in die Folgejahre verschiebt.


Der Eigenanteil in Höhe von rund 145.800,00 € steht als Haushaltsrest zur Verfügung. Im Jahre 2014 ist eine Bruttoveranschlagung der Baukosten und Zuwendung vorzunehmen. Die Kosten für den Bebauungsplan belaufen sich auf ca. 4.500,00 €.


Der Bau- und Verkehrsauschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße 89 (Lüchow - Kolborn) wird im Jahr 2014 auf 5,50 m ohne Radweg ausgebaut. Vorraussetzung hierfür ist ein entsprechender Förderbescheid der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Es wird ein Antrag an die Stadt Lüchow (Wendland) auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt, der den Bereich der Straße erfasst. Ein Planfeststellungsverfahren wird dann entbehrlich.