Am 3. März 2011 hat der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entschieden, dass nach
Förderantragstellung über den Ausbau der o. a. Ortsverbindungsstraße neu
beraten werden soll.
Am 31. Oktober 2011
wurde ein entsprechender Förderantrag bei der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr gestellt.
Am 30. Oktober 2012
kam von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die
Mitteilung, dass der Ausbau der Ortsverbindungsstraße 89 vorläufig in
das Mehrjahresprogramm für das Jahr 2014 aufgenommen wurde.
Allerdings wurde die
Förderung abweichend von dem Antrag von 75 % auf 70 % reduziert.
Der endgültige
Fördersatz wird allerdings erst mit Erteilung des ersten Förderbescheides
festgesetzt.
Trotz der Mitteilung
der vorläufigen Aufnahme in das Mehrjahresprogramm für 2014 muss auf Grund der
Tatsache, dass sich auch für die Folgejahre ein erheblich höherer Finanzbedarf
abzeichnet, als der Zuwendungsbehörde an Fördermitteln zur Verfügung stehen,
damit gerechnet werden, dass sich der Ausbau der o. a. Ortsverbindungsstraße in
die Folgejahre verschiebt.
Der Eigenanteil in
Höhe von rund 145.800,00 € steht als Haushaltsrest zur Verfügung. Im Jahre 2014
ist eine Bruttoveranschlagung der Baukosten und Zuwendung vorzunehmen. Die
Kosten für den Bebauungsplan belaufen sich auf ca. 4.500,00 €.
Der
Bau- und Verkehrsauschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße 89
(Lüchow - Kolborn) wird im Jahr 2014 auf 5,50 m ohne Radweg ausgebaut.
Vorraussetzung hierfür ist ein entsprechender Förderbescheid der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Es wird ein Antrag
an die Stadt Lüchow (Wendland) auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt,
der den Bereich der Straße erfasst. Ein Planfeststellungsverfahren wird dann
entbehrlich.