a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die
Eigentümerin des Flurstückes 239/22, Flur 8, Gemarkung Lüchow (Wendalnd), hat
um eine Änderung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück gebeten und erklärt,
dass sie die Kosten für die Änderung übernehmen werde.
Der Bebauungsplan „Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße“
setzt für das Flurstück eine eingeschossige Bauweise fest. Es soll jetzt eine
zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden, um auf dem Grundstück ein Wohnhaus
mit Büroräumen zu errichten. Außerdem soll die Baugrenze im nordwestlichen Teil
des Grundstückes geringfügig nach Westen verlegt werden.
Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße“ hat im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB nach Bekanntmachung vom 1. Dezember
2012 bis einschließlich 3. Januar 2013 öffentlich ausgelegen. Seitens der Bürger
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Parallel zur
Auslegung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit
Anschreiben vom 29. November 2012 beteiligt worden.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
umfangreiche, abwägungsrelevante Stellungnahme vorgebracht. Es wird
insbesondere auf den erforderlichen Abstand zur Drawehner Jeetzel hingewiesen,
da dieses FFH-Gebiet ist und als Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Regionalen
Raum-Ordnungsprogramm (RROP) 2004 festgelegt wurde.
Außerdem hat das Katasteramt einen
Hinweis gegeben.
Die Stellungnahmen sind mit den
Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Baugrenze wird geringfügig nach
Osten verlegt. Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, kann
das Verfahren abgeschlossen werden.
Die
Kosten werden von der Antragstellerin erstattet.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dr.-Lindemann-Straße/Ro-senstraße“
wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.