Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße"
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
005/2013 ST
Aktenzeichen
612605ST:Dr.-Lindemann-Straße-Rosenstraße/1. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Eigentümerin des Flurstückes 239/22, Flur 8, Gemarkung Lüchow (Wendalnd), hat um eine Änderung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück gebeten und erklärt, dass sie die Kosten für die Änderung übernehmen werde.

Der Bebauungsplan „Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße“ setzt für das Flurstück eine eingeschossige Bauweise fest. Es soll jetzt eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden, um auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit Büroräumen zu errichten. Außerdem soll die Baugrenze im nordwestlichen Teil des Grundstückes geringfügig nach Westen verlegt werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße“ hat im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB nach Bekanntmachung vom 1. Dezember 2012 bis einschließlich 3. Januar 2013 öffentlich ausgelegen. Seitens der Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Parallel zur Auslegung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 29. November 2012 beteiligt worden.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine umfangreiche, abwägungsrelevante Stellungnahme vorgebracht. Es wird insbesondere auf den erforderlichen Abstand zur Drawehner Jeetzel hingewiesen, da dieses FFH-Gebiet ist und als Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Regionalen Raum-Ordnungsprogramm (RROP) 2004 festgelegt wurde.

 

Außerdem hat das Katasteramt einen Hinweis gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind mit den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Baugrenze wird geringfügig nach Osten verlegt. Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, kann das Verfahren abgeschlossen werden.


Die Kosten werden von der Antragstellerin erstattet.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)          über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)          der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dr.-Lindemann-Straße/Ro-senstraße“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.