Nur für dieses Flurstück alleine kann kein
Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Es kann hier nur für das spezielle Vorhaben
eine Bauleitplanung erfolgen. Es wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt,
dessen Inhalte in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einfließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst das
Flurstück 45/16, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), welches als Gewerbegebiet
festgesetzt werden soll sowie das Flurstück 81/3, Flur 2, Gemarkung Lüchow
(Wendland), auf welchem Ausgleichsmaßnahmen erfolgen sollen.
Um eine kurzfristige Baugenehmigung zu ermöglichen,
ist ein Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
erforderlich.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Rehbecker Weg (WVW)“ aufzustellen. Dieser
Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 45/16, Flur 4 und 81/3, Flur 2, Gemarkung
Lüchow (Wendland). Es wird ein Gewerbegebiet für das Betriebsgrundstück
festgesetzt.