Der Wasser-Verband-Wendland
(WVW) plant seinen Betriebssitz von der Bergstraße in die Nähe des Klärwerkes
zu verlegen.
Hierfür soll auf dem
städtischen Grundstück Flur 4, Flurstück 45/16, Gemarkung Lüchow (Wendland), ein
Verwaltungsgebäude sowie eine Werkstatthalle errichtet werden. Das Grundstück
hat eine Größe von 6.346 m². Zusätzlich möchte der WVW die in der Nachbarschaft
liegenden Flurstücke 65/7 (1.661 m²) und 65/6 (1.908 m²) erwerben, um in der
Zukunft über Erweiterungsflächen zu verfügen. Die Erweiterungsflächen sollen
aber nur erworben werden, wenn der WVW das nicht mehr genutzte Bahngleis
erwerben kann.
Das Flurstück 65/6
wird derzeit vom Hundesportverein genutzt. Der WVW würde in den Nutzungsvertrag
einsteigen.
Für die Errichtung der
Gebäude ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig. Der
Flächennutzungsplan ermöglicht eine solche Nutzung.
Der Bodenrichtwert für
diese Grundstücke beträgt 8,00 €. Erschließungsbeiträge sind in der
Vergangenheit nicht angefallen.
Es würden Einnahmen in Höhe
von bis zu 79.320,00 € entstehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, die Flurstücke 45/16, 65/7 und 65/6, Flur 4, Gemarkung
Lüchow (Wendland), an den Wasser-Verband-Wendland zu veräußern.