Betreff
Grundstücksanfrage Gemarkung Lüchow (Wendland), Flur 4, Flurstücke 45/16, 65/7, 65/6
Vorlage
022/2013 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Wasser-Verband-Wendland (WVW) plant seinen Betriebssitz von der Bergstraße in die Nähe des Klärwerkes zu verlegen.

Hierfür soll auf dem städtischen Grundstück Flur 4, Flurstück 45/16, Gemarkung Lüchow (Wendland), ein Verwaltungsgebäude sowie eine Werkstatthalle errichtet werden. Das Grundstück hat eine Größe von 6.346 m². Zusätzlich möchte der WVW die in der Nachbarschaft liegenden Flurstücke 65/7 (1.661 m²) und 65/6 (1.908 m²) erwerben, um in der Zukunft über Erweiterungsflächen zu verfügen. Die Erweiterungsflächen sollen aber nur erworben werden, wenn der WVW das nicht mehr genutzte Bahngleis erwerben kann.

Das Flurstück 65/6 wird derzeit vom Hundesportverein genutzt. Der WVW würde in den Nutzungsvertrag einsteigen.

Für die Errichtung der Gebäude ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig. Der Flächennutzungsplan ermöglicht eine solche Nutzung.

 

Der Bodenrichtwert für diese Grundstücke beträgt 8,00 €. Erschließungsbeiträge sind in der Vergangenheit nicht angefallen.


Es würden Einnahmen in Höhe von bis zu 79.320,00 € entstehen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Flurstücke 45/16, 65/7 und 65/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), an den Wasser-Verband-Wendland zu veräußern.