Betreff
Transformationsprozess der E.ON Avacon AG
Vorlage
023/2013 ST
Aktenzeichen
203104ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die E.ON Avacon AG beabsichtigt, im Rahmen einer Abspaltung ihre 100 %ige Beteiligung an der E.ON Avacon-Vertrieb GmbH von ihrem übrigen Geschäft in 2013 steuerlich rückwirkend zum 31. Dezember 2012 ertragssteuerneutral zu trennen. Die Abspaltung soll auch auf Ebene der Aktionäre der E.ON Avacon AG ertragssteuerneutral erfolgen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 4. Februar 2013 haben Herr Herzog und Herr Jäger von der E.ON Avacon AG den Abspaltungsprozess dargestellt. Dieser Sitzungsvorlage sind das Protokoll des Aktionärstreffens vom 11. Januar 2013, Begleitunterlagen zur Beschlussfassung und eine Beschlussvorlage zu Ihrer Information beigefügt.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Avacon GmbH wird zugestimmt.

 

b)         Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG wird auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der "1-stufigen Variante (steueroptimiert)" (nicht-verhältniswahrende Abspaltung) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch eine Abspaltung nach der "2-stufigen Variante" (verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.

 

c)         Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Stadt Lüchow (Wendland) nicht an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON Avacon AG um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein "Tausch Vertrieb gegen Netz" erfolgt.

 

d)         Der Vertreter der Stadt Lüchow (Wendland) wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z. B. Anfechtungsklagen oder Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.