Für den zukünftigen
Badbetrieb in Lüchow (Wendland) haben die Gesellschafter der Bäder Betriebs
GmbH (Lüchower Bäder Förderverein e. V., Herr Langbehn und
Wasser-Verband-Wendland) am 31. Dezember 2012 den Gesellschaftsvertrag
geändert. Zu den Änderungen gehört u. a. die Schaffung eines Aufsichtsrates.
„Die Gesellschaft hat einen
Aufsichtsrat, der - solange die Gesellschaft drei Gesellschafter hat - aus fünf
Mitgliedern besteht. Diese werden nicht von der Gesellschafterversammlung
bestellt, sondern es werden Entsendungsrechte wie folgt begründet:
Jeder Gesellschafter kann
ein Mitglied entsenden. Zwei weitere Mitglieder kann die Stadt Lüchow
(Wendland) entsenden. Macht diese von ihrem Entsendungsrecht keinen Gebrauch,
steht dieses Recht dem Gesellschafter Wasser-Verband-Wendland zu.
Das Amt eines
Aufsichtsratsmitgliedes endet, wenn er von dem, der ihn entsandt hat, abberufen
wird. Es endet auch, wenn die Gesellschafterversammlung seine Abberufung mit
einer ¾-Mehrheit beschließt. Die Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrates
wird auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
beschränkt.
Die Aufsichtsratsmitglieder
wählen einen von ihnen zum Vorsitzenden. Dieser vertritt den Aufsichtsrat
gegenüber den anderen Geschäftsorganen. Ist er verhindert, wird der
Aufsichtsrat von den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern gemeinschaftlich
vertreten.
Beschlüsse fasst der
Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit. In seine Zuständigkeit fallen folgende
Angelegenheiten der Gesellschaft:
a) Bestellung und Abberufung von
Geschäftsführern;
b) Unterstützung und Kontrolle der
Geschäftsführung;
c) Festlegung von Zielvorgaben und Maßnahmen,
die für die Entwicklung und Betreibung des Hallenbades von grundsätzlicher
Bedeutung sind;
d) Feststellung des Jahresabschlusses.“
Somit
besteht die Notwendigkeit für die Stadt, zu entscheiden, wer in den
Aufsichtsrat entsandt werden soll. Die Regelungen des § 138 NKomVG (Vertretung
der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen) ist nach Einschätzung der
Verwaltung analog anzuwenden, da der Gegenstand bzw. die Grundlage des
Badbetriebes (nämlich die Immobilie) im Eigentum der Stadt liegt.
Entsprechend
schlägt die Verwaltung vor, den Bürgermeister der Stadt Lüchow (Wendland) -
unabhängig von der Person, die dieses Amt bekleidet - sowie den
stellvertretenden Stadtdirektor - unabhängig von der Person, die dieses Amt
bekleidet - in den Aufsichtsrat der Bäder Betriebs GmbH zu entsenden.
Keine
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bürgermeister der Stadt Lüchow
(Wendland) - unabhängig von der Person, die dieses Amt bekleidet - sowie den
stellvertretenden Stadtdirektor - unabhängig von der Person, die dieses Amt
bekleidet - in den Aufsichtsrat der Bäder Betriebs GmbH zu entsenden.