Betreff
Gleichstellungsplan 2013 bis 2014
Vorlage
008/2013 SG
Aktenzeichen
114260SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 fordert im 4. Teil, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals bis zum 31. Dezember 2011 jeweils für 3 Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Diese Frist war in der Regel von den Kommunen nicht einzuhalten.

 

Als Grundlage des Gleichstellungsplanes dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Fluktuation der Verwaltung und des Kommunal-Service Lüchow zum Stichtag 30. Juni 2012. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.

 

Die personellen, organisatorischen und fortbildeten Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben sind zu benennen und zur Verbesserung der Vereinbarung von Erwerbs-und Familienarbeit muss der Gleichstellungsplan geeignete Bemessungskriterien, Zielvorgaben und Maßnahmen enthalten.

 

Die im Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden.

 

Der Gleichstellungsplan als solcher und das Ergebnis innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer ist den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.

 

Die Feststellung, ob eine geschlechtsspezifische Unterrepräsentanz/Überrepräsentanz vorliegt, wird in den jeweiligen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und nach Tarifgebieten dargestellt. Insbesondere bei kleineren Verwaltungen wird sich ein Ausgleich der Repräsentanzen nicht erreichen lassen. Zudem wirken historisch gewachsene Strukturen mit hohem Anteil aus einer Geschlechtsgruppe dem entgegen. Auch beeinflussen Tätigkeiten, die überwiegend von einem Geschlecht wahrgenommen werden (z. B. Bauhof) einen Ausgleich.

 

Wie aus der Anlage ersichtlich ist, bestehen in vielen Vergleichsgruppen keine Möglichkeiten, eine Unterrepräsentanz auszugleichen. Gleichwohl bitte ich, die unter Punkt 6. ausgewiesenen Handlungsziele zu beachten. Der Gleichstellungsplan wurde unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates entwickelt.


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Gleichstellungsplan 2013 bis 2014 mit seinen Anlagen.