Das Niedersächsische
Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 fordert im 4. Teil, dass
jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals bis zum 31. Dezember
2011 jeweils für 3 Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Diese
Frist war in der Regel von den Kommunen nicht einzuhalten.
Als Grundlage des
Gleichstellungsplanes dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Fluktuation der Verwaltung und
des Kommunal-Service Lüchow zum Stichtag 30. Juni 2012. Ziel ist es,
geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von
Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.
Die personellen,
organisatorischen und fortbildeten Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben
sind zu benennen und zur Verbesserung der Vereinbarung von Erwerbs-und
Familienarbeit muss der Gleichstellungsplan geeignete Bemessungskriterien,
Zielvorgaben und Maßnahmen enthalten.
Die im
Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei der
Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung
höherwertiger Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden.
Der
Gleichstellungsplan als solcher und das Ergebnis innerhalb von 6 Monaten nach
Ablauf der Geltungsdauer ist den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.
Die Feststellung, ob
eine geschlechtsspezifische Unterrepräsentanz/Überrepräsentanz vorliegt, wird
in den jeweiligen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und nach Tarifgebieten dargestellt.
Insbesondere bei kleineren Verwaltungen wird sich ein Ausgleich der
Repräsentanzen nicht erreichen lassen. Zudem wirken historisch gewachsene Strukturen
mit hohem Anteil aus einer Geschlechtsgruppe dem entgegen. Auch beeinflussen
Tätigkeiten, die überwiegend von einem Geschlecht wahrgenommen werden (z. B.
Bauhof) einen Ausgleich.
Wie aus der Anlage
ersichtlich ist, bestehen in vielen Vergleichsgruppen keine Möglichkeiten, eine
Unterrepräsentanz auszugleichen. Gleichwohl bitte ich, die unter Punkt 6.
ausgewiesenen Handlungsziele zu beachten. Der Gleichstellungsplan wurde unter
Mitwirkung der Verwaltungsleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und des
Personalrates entwickelt.
Keine
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Gleichstellungsplan 2013 bis 2014
mit seinen Anlagen.