a) Beschluss über Stellungnahme
b) Satzungsbeschluss
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 17. Dezember 2012 den
Aufstellungsbeschluss für eine vom Eigentümer der Gewerbegrundstücke beantragte
Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ gefasst. Die Änderung wurde im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 24. Januar 2013 mit
Frist bis zum 28. Februar 2013 beteiligt. Der Öffentlichkeit wurde mit der
Bekanntmachung am 29. Januar 2013 die Möglichkeit zur Einsichtnahme und
Stellungnahme bis zum 28. Februar 2013 gegeben.
Das
Katasteramt hat gebeten, den Geltungsbereich zu bemaßen.
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg hat darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der
öffentlichen Verkehrsfläche entweder eine Verschmelzung der Gewerbegrundstücke
oder die Eintragung einer Baulast erforderlich ist.
Weiterhin
wird auf eine Auflage der Baugenehmigung für das Möbelhaus WÖM hingewiesen,
wonach der Ausgleich für den Bau auf der jetzt verlegten Grünfläche südlich des
Sondergebietes auszuführen war.
Durch
die Planänderung ist der Ausgleich jetzt im Bereich der entfallenden
Erschließungsstraße durchzuführen und die Ortsrandeingrünung erfolg nunmehr an
der Straße nach Beutow. Allerdings hat der Bauherr eine Änderung seiner
Baugenehmigung zu veranlassen.
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden und
b) die
4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ wird als Satzung beschlossen mit
der Begründung.