Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kreuzweg" im Ortsteil Grabow
a) Beschluss über Stellungnahme
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
036/2013 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am Kreuzweg/4.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 17. Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss für eine vom Eigentümer der Gewerbegrundstücke beantragte Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ gefasst. Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 24. Januar 2013 mit Frist bis zum 28. Februar 2013 beteiligt. Der Öffentlichkeit wurde mit der Bekanntmachung am 29. Januar 2013 die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme bis zum 28. Februar 2013 gegeben.

 

Das Katasteramt hat gebeten, den Geltungsbereich zu bemaßen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche entweder eine Verschmelzung der Gewerbegrundstücke oder die Eintragung einer Baulast erforderlich ist.

Weiterhin wird auf eine Auflage der Baugenehmigung für das Möbelhaus WÖM hingewiesen, wonach der Ausgleich für den Bau auf der jetzt verlegten Grünfläche südlich des Sondergebietes auszuführen war.

Durch die Planänderung ist der Ausgleich jetzt im Bereich der entfallenden Erschließungsstraße durchzuführen und die Ortsrandeingrünung erfolg nunmehr an der Straße nach Beutow. Allerdings hat der Bauherr eine Änderung seiner Baugenehmigung zu veranlassen.


Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.