hier: Abschnittsbildung
In der Seerauer
Straße, Stadt Lüchow (Wendland), wurde im Jahr 2002 der Gehweg im Bereich
Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße auf der Ostseite erstmalig
hergestellt. Gemäß § 130 (2) Satz 1 BauGB kann der Erschließungsaufwand für
bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt worden. Abschnitte
sind räumliche Teilstücke von Erschließungsanlagen, die - ohne rechtlich
selbstständig zu sein - die Teileinrichtungen aufweisen, die eine
selbstständige Anlage vergleichbarer Art üblicherweise hat.
Für die Teillänge von
der Einmündung Roland-Brandin-Straße bis der Einmündung Konsul-Wester-Straße
soll ein Abschnitt gebildet werden.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß § 130 (2) Satz 1 BauGB die
Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung des Gehweges/einseitig auf
der Ostseite in der Seerauer Straße im Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.
Der Abschnitt für die
Abrechnung der Erschließungsbeiträge wird folgendermaßen gebildet:
- Als nördliche Grenze:
Konsul-Wester-Straße
- 2. Als südliche
Grenze: Roland-Brandin-Straße
keine