Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "Seerauer Straße", Stadt Lüchow (Wendland)
hier: Abschnittsbildung
Vorlage
658/13
Aktenzeichen
602110:0032/allgemein
Art
Sitzungsvorlage Stadt.

In der Seerauer Straße, Stadt Lüchow (Wendland), wurde im Jahr 2002 der Gehweg im Bereich Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße auf der Ostseite erstmalig hergestellt. Gemäß § 130 (2) Satz 1 BauGB kann der Erschließungsaufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt worden. Abschnitte sind räumliche Teilstücke von Erschließungsanlagen, die - ohne rechtlich selbstständig zu sein - die Teileinrichtungen aufweisen, die eine selbstständige Anlage vergleichbarer Art üblicherweise hat.

Für die Teillänge von der Einmündung Roland-Brandin-Straße bis der Einmündung Konsul-Wester-Straße soll ein Abschnitt gebildet werden.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß § 130 (2) Satz 1 BauGB die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung des Gehweges/einseitig auf der Ostseite in der Seerauer Straße im Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.

 

 

 

Der Abschnitt für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge wird folgendermaßen gebildet:

 

  1. Als nördliche Grenze: Konsul-Wester-Straße
  2. 2. Als südliche Grenze: Roland-Brandin-Straße

 


keine