Herr Torsten Petersen
fragt nach einer Kaufmöglichkeit der Teilflächen der Flurstücke 120/3 und 36/9,
Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie. Hierbei handelt es sich um eine
Grünfläche und eine Straßenfläche mit einer Gesamtgröße von ca. 300 m².
Hintergrund ist, dass
in Zusammenarbeit mit dem Naturkundeverein Lüchow der Trafoturm in Seerau in
der Lucie zu einem Naturprojekt für Vögel und Amphibien umgebaut wird.
Um das Projekt
abzurunden, sollen Hinweistafeln und Sitzgelegenheiten für Touristen, Jugend
und Dorfbewohner aufgestellt werden.
Da das Grundstück des
Trafoturmes diese Möglichkeit nicht hergibt, bittet Herr Petersen darum, ihm
die beantragten Flächen zu veräußern.
Seitens der Verwaltung
bestehen gegen den Verkauf der Flächen keine Bedenken. Entgegen der Regelung in
§ 4 Absatz 1 Nummer f) der Hauptsatzung möchte die Verwaltung diese
Entscheidung in die zuständigen Gremien verweisen.
Es entstehen zusätzliche
Einnahmen.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, Herrn Torsten Petersen Teilflächen der Flurstücke
120/3 und 36/9, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, mit einer Größe von ca.
300 m² zu veräußern. Der Kaufpreis soll _________€ betragen.