a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Prüfung der Stellungnahmen aus der 1.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
Der Entwurf des oben genannten
Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist mit Schreiben vom 12. März
2013 und Frist bis zum 10. April 2013 gemäß § 4 (1) BauGB an die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange verschickt worden. Im Rahmen dieser
frühzeitigen Unterrichtung sind folgende Stellungnahmen mit Hinweisen und
Anregungen zum Planverfahren vorgebracht worden:
1.
Landkreis
Lüchow-Dannenberg 05.04.2013
2.
Niedersächsisches
Landesamt für Denkmalpflege 16.04.2013
3.
Landesamt
für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen 04.04.2013
4.
Wasser-
und Bodenverband Jeetzel - Dumme 18.03.2013
5.
Deutsche Telekom
Technik GmbH 02.04.2013/18.04.2013
Das beauftragte Planungsbüro hat die
vorgenannten Stellungnahmen geprüft und die relevanten Anregungen in den
Planentwurf aufgenommen (siehe Abwägungsvorschläge zur 1. Beteiligung).
Prüfung der Stellungnahmen aus
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Im Rahmen des Planverfahrens ist am 24. April 2013, um
17.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Wasser-Verbandes-Wendland, Bergstraße 10,
29439 Lüchow (Wendland), eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt
worden. Es sind keine Bürger erschienen. Der Vorhabenträger (WVW) hat nach
Absprache mit der unteren Wasserbehörde eine Korrektur in der Begründung
angeregt. In Kapitel 4 wird der letzte Satz zum Stichpunkt „Oberflächenwasser“
neu formuliert:
„Das auf Dachflächen sowie auf
Mitarbeiter- und Besucher-Stellplätzen anfallende, nicht schädlich
verunreinigte Niederschlagswasser muss in den angrenzenden Vorfluter
eingeleitet werden, weil die Versickerung nicht möglich ist.“
Prüfung der Stellungnahmen aus der öffentlichen
Auslegung und aus der zweiten Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 29.
April 2013 bis zum 28. Mai 2013 einschließlich öffentlich ausgelegen. Seitens
der Bürger sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Parallel zur Auslegung sind die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
mit Anschreiben vom 18. April 2013 beteiligt worden.
Im Rahmen dieses zweiten Beteiligungsverfahrens sind
folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgebracht worden:
6.
Landkreis
Lüchow-Dannenberg 22.05.2013
7.
Deutsche
Regionaleisenbahn GmbH 13.05.2013
Das beauftragte Planungsbüro hat die
vorgenannten Stellungnahmen geprüft und die als Anlage beigefügten Abwägungsvorschläge
erarbeitet.
Der Umwelt-, Bau- und Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird,
wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, aufgeführt,
entschieden und
b) den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am Rehbecker Weg (WVW)“
als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die Begründung mit Umweltbericht.