Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Rehbecker Weg" (WVW)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
071/2013 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am Rehbecker Weg (WVW)
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Prüfung der Stellungnahmen aus der 1. Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB

 

Der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist mit Schreiben vom 12. März 2013 und Frist bis zum 10. April 2013 gemäß § 4 (1) BauGB an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschickt worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Unterrichtung sind folgende Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Planverfahren vorgebracht worden:

 

1.            Landkreis Lüchow-Dannenberg                                                                05.04.2013

2.            Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege                               16.04.2013

3.            Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen    04.04.2013

4.            Wasser- und Bodenverband Jeetzel - Dumme                                       18.03.2013

5.            Deutsche Telekom Technik GmbH                                      02.04.2013/18.04.2013

 

Das beauftragte Planungsbüro hat die vorgenannten Stellungnahmen geprüft und die relevanten Anregungen in den Planentwurf aufgenommen (siehe Abwägungsvorschläge zur 1. Beteiligung).

 

Prüfung der Stellungnahmen aus frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

 

Im Rahmen des Planverfahrens ist am 24. April 2013, um 17.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Wasser-Verbandes-Wendland, Bergstraße 10, 29439 Lüchow (Wendland), eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt worden. Es sind keine Bürger erschienen. Der Vorhabenträger (WVW) hat nach Absprache mit der unteren Wasserbehörde eine Korrektur in der Begründung angeregt. In Kapitel 4 wird der letzte Satz zum Stichpunkt „Oberflächenwasser“ neu formuliert:

 

„Das auf Dachflächen sowie auf Mitarbeiter- und Besucher-Stellplätzen anfallende, nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser muss in den angrenzenden Vorfluter eingeleitet werden, weil die Versickerung nicht möglich ist.“

 

Prüfung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und aus der zweiten Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 29. April 2013 bis zum 28. Mai 2013 einschließlich öffentlich ausgelegen. Seitens der Bürger sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

Parallel zur Auslegung sind die Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 18. April 2013 beteiligt worden.

 

Im Rahmen dieses zweiten Beteiligungsverfahrens sind folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgebracht worden:

 

6.            Landkreis Lüchow-Dannenberg                                                                22.05.2013

7.            Deutsche Regionaleisenbahn GmbH                                                             13.05.2013

 

Das beauftragte Planungsbüro hat die vorgenannten Stellungnahmen geprüft und die als Anlage beigefügten Abwägungsvorschläge erarbeitet.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)      über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, aufgeführt, entschieden und

 

b)      den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am Rehbecker Weg (WVW)“ als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die Begründung mit Umweltbericht.