Für die
Ganztagsschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden im Haushalt 2013
Mittel in Höhe von 40.000,00 € zur freien Verfügung der Ganztagsschulen bereitgestellt.
Der Schulausschuss hat
in seiner Sitzung am 4. Februar 2013 beschlossen, über den Verteilerschlüssel
zu beraten. Von der Verwaltung wurden Vorschläge zur Verteilung der Mittel
erarbeitet.
In einem Gespräch mit
den Schulleitungen der Grundschulen am 10. Juni 2013 wurde über die Verteilung
der Haushaltsmittel anhand der anliegenden Rechenbeispiele der Verwaltung
diskutiert.
Die Schulen haben sich
einvernehmlich für folgendes Beispiel entschieden:
- teilnehmende Kinder im Ganztagsbereich
- Sockelbetrag in Höhe von 15.000,00 € (verteilt
auf die Ganztagsschulen)
- Kopfbetrag pro Kind 40,5844 € (insgesamt 25.000,00
€)
Sofern auch in den
Folgejahren ein Budget für die Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt wird,
soll die Auszahlung jeweils zum 01.03. eines Jahres erfolgen.
Damit die Schulen
direkten Zugriff auf die zusätzlichen Mittel haben, ist angedacht, das Budget
auf das bei der Landesschulbehörde geführte Schulkonto zu überweisen. Die
Schulen müssen hierbei jedoch beachten, dass die Mittel bis zum Buchungsschluss
Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres bei der Landesschulbehörde
abgerufen sind, da zum Haushaltsende nur 90 % der nicht verausgabten Mittel ins
Folgejahr übertragen werden.
Um den Betrieb der
Ganztagsschulen weiterhin gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung vor,
in den Folgejahren Haushaltsmittel in den Haushaltsplan einzustellen.
Außerdem wird
empfohlen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2013 nach
dem von den Schulleitungen beschlossenen Rechenbeispiel zur Auszahlung an die
Schulen freizugeben.
Mittel in Höhe von
40.000,00 € stehen im Haushaltsplan im Budget „Schulen“ zur Verfügung.
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die im
Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel für den Betrieb der Ganztagsschulen
nach dem im Schulleitergespräch festgelegten Rechenbeispiel auszuzahlen.