Betreff
Freigabe des Budgets für den Betrieb der Ganztagsschule
Vorlage
043/2013 SG
Aktenzeichen
401101SG:0001/Allgemeines
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Ganztagsschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 40.000,00 € zur freien Verfügung der Ganztagsschulen bereitgestellt.

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2013 beschlossen, über den Verteilerschlüssel zu beraten. Von der Verwaltung wurden Vorschläge zur Verteilung der Mittel erarbeitet.

In einem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen am 10. Juni 2013 wurde über die Verteilung der Haushaltsmittel anhand der anliegenden Rechenbeispiele der Verwaltung diskutiert.

 

Die Schulen haben sich einvernehmlich für folgendes Beispiel entschieden:

 

  • teilnehmende Kinder im Ganztagsbereich
  • Sockelbetrag in Höhe von 15.000,00 € (verteilt auf die Ganztagsschulen)
  • Kopfbetrag pro Kind 40,5844 € (insgesamt 25.000,00 €)

 

 

Sofern auch in den Folgejahren ein Budget für die Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt wird, soll die Auszahlung jeweils zum 01.03. eines Jahres erfolgen.

 

Damit die Schulen direkten Zugriff auf die zusätzlichen Mittel haben, ist angedacht, das Budget auf das bei der Landesschulbehörde geführte Schulkonto zu überweisen. Die Schulen müssen hierbei jedoch beachten, dass die Mittel bis zum Buchungsschluss Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres bei der Landesschulbehörde abgerufen sind, da zum Haushaltsende nur 90 % der nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr übertragen werden.

 

Um den Betrieb der Ganztagsschulen weiterhin gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung vor, in den Folgejahren Haushaltsmittel in den Haushaltsplan einzustellen.

 

Außerdem wird empfohlen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2013 nach dem von den Schulleitungen beschlossenen Rechenbeispiel zur Auszahlung an die Schulen freizugeben.


Mittel in Höhe von 40.000,00 € stehen im Haushaltsplan im Budget „Schulen“ zur Verfügung.


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel für den Betrieb der Ganztagsschulen nach dem im Schulleitergespräch festgelegten Rechenbeispiel auszuzahlen.