Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow hat am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für die 57.
Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 10. April 2006 zu Umweltbelangen beteiligt, da
erst zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Gutachten zu Schall- und
Geruchsemissionen vorlagen.
Das
Gewerbeaufsichtsamt hatte sich zunächst kritisch zur Geruchsproblematik
geäußert. Auf Grund eines Nachtrages zum Geruchsgutachten wurde diese
Stellungnahme wieder zurückgenommen.
Weitere Stellungnahmen
wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Landwirtschaftskammer abgegeben.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte vom 22. Mai 2006 bis einschließlich 22. Juni 2006.
Es sind Stellungnahmen
vom Landkreis, vom Wasser-Verband-Wendland und von Bürgerinnen/Bürgern aus
Seerau in der Lucie eingegangen.
Die Bürger/innen aus
Seerau in der Lucie halten zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für erforderlich,
insbesondere, da mittlerweile sehr häufig während der Nacht in der Firma
Steinicke gearbeitet wird und der dabei verursachte Lärm erheblich stört.
Die Stellungnahmen
bedingen keine Änderungen der Planung. Es sind geringfügige Ergänzungen in der
Begründung und im Umweltbericht vorzunehmen.
Die Firma Steinicke
hat sich an den Planungskosten beteiligt.
a) Über die eingegangenen Stellungnahmen
wird wie folgt entschieden:
Siehe Anlage
b) Die
57. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und
dem Umweltbericht.