Betreff
Mögliche Förderung für die Neugestaltung des Amtsgartens
hier: Neugestaltung des Schlossplatzes und der Bühne
Vorlage
094/2013 ST
Aktenzeichen
413605ST:Außenbereich Amtsturm
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Am 19. September 2013 meldete sich Frau Geisler-Berneis vom Amt für Landentwicklung telefonisch bei der Verwaltung. Sie bezog sich auf das Konzept zur Umgestaltung des Amtsgartens, speziell auf den Bereich „Schlossplatz mit Bühne“.

Sie teilte mit, dass sie versuche, nicht abgerufene Fördergelder aus dem EU-Programm ELER für dieses Projekt zu erhalten.

Die maximale Fördersumme wären 50 % der förderfähigen Nettokosten (rund 151.000,00 €). Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen sein.

Bis zum 27. September 2013 muss eine Zusage der Stadt Lüchow (Wendland) vorliegen, dass die Maßnahme bis 30. Juni 2014 umgesetzt werden kann.

Die Planungsleistungen für die Antragsvorbereitung betragen ca. 30.000,00 €

 

 

Um diese Zusage machen zu können, müssen kurzfristig folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

 

1.    Zustimmung des Rates über

 

a.    die vorliegende Entwurfsplanung,

b.    die Beauftragung weiterer Leistungsphasen für den Bereich des Schlossplatzes und für die Bühne und

c.    Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von rund 360.000,00 €.

 

2.    Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsleistungsverzeichnisse bis 25. Oktober 2013.

 

3.    Antragstellung bis zum 31. Oktober 2013 beim Amt für Landentwicklung.

 

 

Folgende Risiken bestehen:

 

1.    Wenn die Stadt Lüchow (Wendland) erklärt, dass die Maßnahme umgesetzt werden kann, erwartet das Amt für Landentwicklung auch die Umsetzung. Dieses auch, wenn die Förderung unter 50 % der förderfähigen Kosten liegt. Die Stadt kann aber eine Untergrenze als Bedingung festlegen, z. B. eine Mindestförderung von 80.000,00 € zur Bedingung machen.

 

2.    Bei Freigabe weiterer Leistungsphasen stehen weitere Kosten für die Stadt Lüchow (Wendland) fest.

 

3.    Es kann nicht mehr über das Konzept für den Schlossplatz diskutiert werden.

 

4.    Im Winter müssten bereits Bäume (im Bereich der Bühne und des Umgangs) gefällt werden und mit einigen Arbeiten begonnen werden. Im Frühjahr könnte dann zeitnah (je nach Witterung) mit den Bodenarbeiten begonnen werden.

 

5.    Durch einen lang anhaltenden Winter könnte die Fertigstellung verzögert und dadurch die Förderung gefährdet sein.

 

 


Der Zuschuss beläuft sich auf mindestens ___________ €. Die Eigenmittel in Höhe von max. ______________ € werden überplanmäßig bereitgestellt. Eine Kreditaufnahme ist auf Grund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a.    der vorliegenden Entwurfsplanung wird zugestimmt,

 

b.    die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) für den Bereich des Schlossplatzes und für die Bühne werden beauftragt und

 

c.    Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 360.000,00 € wird zugestimmt.