hier: Neugestaltung des Schlossplatzes und der Bühne
Am 19. September 2013 meldete sich Frau
Geisler-Berneis vom Amt für Landentwicklung telefonisch bei der Verwaltung. Sie
bezog sich auf das Konzept zur Umgestaltung des Amtsgartens, speziell auf den
Bereich „Schlossplatz mit Bühne“.
Sie teilte mit, dass sie versuche, nicht abgerufene
Fördergelder aus dem EU-Programm ELER für dieses Projekt zu erhalten.
Die maximale Fördersumme wären 50 % der
förderfähigen Nettokosten (rund 151.000,00 €). Die Maßnahme muss bis zum 30.
Juni 2014 abgeschlossen sein.
Bis zum 27. September 2013 muss eine Zusage der
Stadt Lüchow (Wendland) vorliegen, dass die Maßnahme bis 30. Juni 2014
umgesetzt werden kann.
Die Planungsleistungen für die Antragsvorbereitung
betragen ca. 30.000,00 €
Um diese Zusage machen zu können, müssen
kurzfristig folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
1.
Zustimmung des Rates über
a.
die vorliegende Entwurfsplanung,
b.
die Beauftragung weiterer Leistungsphasen für den Bereich des Schlossplatzes
und für die Bühne und
c.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von rund 360.000,00 €.
2.
Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsleistungsverzeichnisse
bis 25. Oktober 2013.
3.
Antragstellung bis zum 31. Oktober 2013 beim Amt für Landentwicklung.
Folgende Risiken bestehen:
1.
Wenn die Stadt Lüchow (Wendland) erklärt, dass die Maßnahme umgesetzt
werden kann, erwartet das Amt für Landentwicklung auch die Umsetzung. Dieses
auch, wenn die Förderung unter 50 % der förderfähigen Kosten liegt. Die Stadt
kann aber eine Untergrenze als Bedingung festlegen, z. B. eine Mindestförderung
von 80.000,00 € zur Bedingung machen.
2.
Bei Freigabe weiterer Leistungsphasen stehen weitere Kosten für die
Stadt Lüchow (Wendland) fest.
3.
Es kann nicht mehr über das Konzept für den Schlossplatz diskutiert
werden.
4.
Im Winter müssten bereits Bäume (im Bereich der Bühne und des Umgangs)
gefällt werden und mit einigen Arbeiten begonnen werden. Im Frühjahr könnte
dann zeitnah (je nach Witterung) mit den Bodenarbeiten begonnen werden.
5.
Durch einen lang anhaltenden Winter könnte die Fertigstellung verzögert
und dadurch die Förderung gefährdet sein.
Der Zuschuss beläuft
sich auf mindestens ___________ €. Die Eigenmittel in Höhe von max.
______________ € werden überplanmäßig bereitgestellt. Eine Kreditaufnahme ist
auf Grund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a.
der vorliegenden
Entwurfsplanung wird zugestimmt,
b.
die
Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6
(Vorbereitung der Vergabe) für den Bereich des Schlossplatzes und für die Bühne
werden beauftragt und
c.
Einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 360.000,00 € wird zugestimmt.