Betreff
Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters; Bestimmung des Wahltages
Vorlage
050/2013 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist gemäß § 80 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) über die Direktwahl zu wählen. Die Wahl hat innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin oder des bisherigen Amtsinhabers stattzufinden.

 

Die Wahl findet nach § 45 b NKWG an einem Sonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Der Samtgemeinderat bestimmt den Wahltag für die Samtgemeindebürgermeisterwahl. Die Wahlleitung kann den Wahltag nach Beschlussfassung durch den Rat umgehend öffentlich bekannt geben. Der Wahltag muss spätestens am 120. Tag vor der Wahl bekannt gegeben worden sein. Zugleich wird die Verwaltung zur Einreichung der Wahlvorschläge auffordern und gibt die Zahl der erforderlichen Unterschriften für die Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Die Einreichungsfrist endet am 48. Tag vor der Wahl um 18.00 Uhr.

 

Die Verwaltung schlägt aus pragmatischen Erwägungen den 25. Mai 2014 als Wahltermin vor, da die gleichzeitige Durchführung der Samtgemeindebürgermeister-wahl mit der Europawahl Organisationsaufwand und Kosten senkt.

Ist eine Stichwahl durchzuführen, so findet diese am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Der Samtgemeinderat kann einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen, wenn besondere Umstände dieses erfordern. Da der zweite Sonntag nach der Wahl der 8. Juni 2014 und somit Pfingstsonntag wäre, wird als Termin für eine evtl. erforderliche Stichwahl der 15. Juni 2014 vorgeschlagen.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, als Termin für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters den 25. Mai 2014 festzulegen.

Eine evtl. erforderliche Stichwahl findet am 15. Juni 2014 statt.