Die Bürgermeisterin
bzw. der Bürgermeister ist gemäß § 80 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von den Bürgerinnen und Bürgern nach den
Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) über die
Direktwahl zu wählen. Die Wahl hat innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf
der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin oder des bisherigen Amtsinhabers
stattzufinden.
Die Wahl findet nach §
45 b NKWG an einem Sonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Der
Samtgemeinderat bestimmt den Wahltag für die Samtgemeindebürgermeisterwahl. Die
Wahlleitung kann den Wahltag nach Beschlussfassung durch den Rat umgehend
öffentlich bekannt geben. Der Wahltag muss spätestens am 120. Tag vor der Wahl
bekannt gegeben worden sein. Zugleich wird die Verwaltung zur Einreichung der
Wahlvorschläge auffordern und gibt die Zahl der erforderlichen Unterschriften
für die Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Die Einreichungsfrist endet am 48.
Tag vor der Wahl um 18.00 Uhr.
Die Verwaltung schlägt
aus pragmatischen Erwägungen den 25. Mai 2014 als Wahltermin vor, da die
gleichzeitige Durchführung der Samtgemeindebürgermeister-wahl mit der
Europawahl Organisationsaufwand und Kosten senkt.
Ist eine Stichwahl
durchzuführen, so findet diese am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Der
Samtgemeinderat kann einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen, wenn
besondere Umstände dieses erfordern. Da der zweite Sonntag nach der Wahl der 8.
Juni 2014 und somit Pfingstsonntag wäre, wird als Termin für eine evtl.
erforderliche Stichwahl der 15. Juni 2014 vorgeschlagen.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, als Termin für die Wahl einer
hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters den 25.
Mai 2014 festzulegen.
Eine evtl.
erforderliche Stichwahl findet am 15. Juni 2014 statt.