Auf Antrag der
Gemeinde Küsten wurde im Mai 2005 die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in
der Gemeinde Küsten im Ortsteil Sallahn aufgestellt.
Die Änderung betrifft
den Bereich der ehemaligen Gaststätte und des Schützenhauses.
Die Kosten werden von
den Eigentümern der ehemaligen Gaststätte getragen.
Vor Entlassung eines
Teilstückes des Änderungsbereiches aus dem Landschafts-schutzgebiet (LSG)
Elbhöhen-Drawehn, durfte das förmliche Verfahren nicht eingeleitet werden.
Nach der ersten Stufe
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Juni/Juli 2005 hat die Gemeinde
Küsten im September 2005 darum gebeten, den Geltungsbereich zu erweitern und
die gesamte Festwiese am Schützenhaus in den Änderungsbereich mit
einzubeziehen.
Auch für diesen
Bereich war eine Entlassung aus dem LSG erforderlich, die von der Gemeinde
Küsten beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt wurde.
Das Verfahren zur 56.
Änderung des Flächennutzungsplanes wurde parallel zum LSG-Verfahren
weitergeführt.
Der Entwurf der 56.
Änderung wurde vom 8. Februar 2006 bis einschließlich 8. März 2006 öffentlich
ausgelegt.
Das Verfahren durfte
aber erst abgeschlossen werden, wenn die Entlassung aus dem LSG erfolgt ist.
Den entsprechenden
Beschluss hat der Kreistag am 26. Juni 2006 gefasst.
Während der ersten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben der Kreisverband der Wasser-
und Bodenverbände und der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme
abgegeben.
/ Die
Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage mit den Beschlussvorschlägen als Anlage
beigefügt.
Die Anregungen wurden für den ausgelegten Entwurf
berücksichtigt.
Während der Auslegung
hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg erneut eine Stellungnahme abgegeben.
Auf Grund dieser
Stellungnahme ist eine geringfügige Ergänzung in der Begründung vorzunehmen.
Die Kosten der
Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Eigentümer der ehemaligen
Gaststätte in Sallahn, der Firma Lüdemann, getragen.
a) Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden:
Siehe Anlage
b) Die 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und dem
Umweltbericht.