Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Küsten, Ortsteil Sallahn
Vorlage
778/13
Aktenzeichen
612009SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Auf Antrag der Gemeinde Küsten wurde im Mai 2005 die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Küsten im Ortsteil Sallahn aufgestellt.

Die Änderung betrifft den Bereich der ehemaligen Gaststätte und des Schützenhauses.

Die Kosten werden von den Eigentümern der ehemaligen Gaststätte getragen.

 

Vor Entlassung eines Teilstückes des Änderungsbereiches aus dem Landschafts-schutzgebiet (LSG) Elbhöhen-Drawehn, durfte das förmliche Verfahren nicht eingeleitet werden.

 

Nach der ersten Stufe der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Juni/Juli 2005 hat die Gemeinde Küsten im September 2005 darum gebeten, den Geltungsbereich zu erweitern und die gesamte Festwiese am Schützenhaus in den Änderungsbereich mit einzubeziehen.

Auch für diesen Bereich war eine Entlassung aus dem LSG erforderlich, die von der Gemeinde Küsten beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt wurde.

 

Das Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde parallel zum LSG-Verfahren weitergeführt.

 

Der Entwurf der 56. Änderung wurde vom 8. Februar 2006 bis einschließlich 8. März 2006 öffentlich ausgelegt.

 

Das Verfahren durfte aber erst abgeschlossen werden, wenn die Entlassung aus dem LSG erfolgt ist.

Den entsprechenden Beschluss hat der Kreistag am 26. Juni 2006 gefasst.

 

Während der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände und der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.

 

/           Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage mit den Beschlussvorschlägen als Anlage beigefügt.

 

Die Anregungen wurden für den ausgelegten Entwurf berücksichtigt.

 

Während der Auslegung hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg erneut eine Stellungnahme abgegeben.

Auf Grund dieser Stellungnahme ist eine geringfügige Ergänzung in der Begründung vorzunehmen.


Die Kosten der Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Eigentümer der ehemaligen Gaststätte in Sallahn, der Firma Lüdemann, getragen.


a)         Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

 

            Siehe Anlage

 

b)         Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.