Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat mit der Stadt Lüchow (Wendland) am 30. Oktober 2012 eine
Vereinbarung über die Kostenerstattung für die Durchführung von städtischen
Verwaltungsaufgaben geschlossen. Nach § 2 Absatz 1 der Vereinbarung beträgt der
Erstattungssatz 2013 75 v. H. des ermittelten Aufwands zzgl. 50.000,00 € für
Sach- und Sachgemeinkosten (§ 4 Absatz 1).
Nach § 2 Absatz 4
werden jeweils zu Quartalsbeginn ein Viertel des Vorjahresergebnisses an die
Samtgemeinde gezahlt. Bei der Haushaltsplanung 2013 wurde der Ansatz zwar
deutlich erhöht (von 305.700,00 € 2012 auf 400.000,00 € 2013), aber das
Ergebnis 2012 lag noch nicht vor und wurde erst Mitte 2013 endgültig ermittelt.
Der Erstattungsbetrag 2012 belief sich auf 542.617,00 €.
Zur Umsetzung der
Vereinbarung sind von der Stadt nun noch 142.617,00 € als überplanmäßige
Aufwendung an die Samtgemeinde zu zahlen (542.617,00 € abzüglich 400.000,00 €).
Die Finanzierung soll im
Rahmen der Gesamtdeckung erfolgen.
Die überplanmäßige
Aufwendung reduziert den 2013 erwarteten Überschuss.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt für die Erstattung der Personal- und Sachkosten der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Jahre 2013 eine überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 142.617,00 € für das Sachkonto 4452000, Kostenstelle 105008,
Kostenträger 111528.