Im Rahmen der bereits
seit geraumer Zeit laufenden Verhandlungen um die Abstufung/Übernahme von
Ortsverbindungsstraßen hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner
Sitzung am 17. Dezember 2012 die Übernahme von vier Ortsverbindungsstraßen mit
einer Gesamtlänge von 4.107 m beschlossen.
Im Einzelnen handelt
es sich um die Ortsverbindungsstraßen Nr. 77 (Lübeln - Lüsen) teilweise, Nr. 67
(Ganse - Satemin) teilweise, Nr. 61 (Teplingen - Bösel) teilweise und Nr. 18
(Jabel - Güstritz).
Die Übernahme der
Ortsverbindungsstraße Nr. 56 (Weitsche - Ranzau) ist zu überprüfen.
Im Rahmen der
Verhandlungen um den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Nr. 2 (Bösel - Saaße)
durch die Samtgemeinde gab es Bedenken, diesen Ausbau durchzuführen, da Bösel
bereits durch vier Ortsverbindungsstraßen und eine Kreisstraße erschlossen ist.
In diesem Zuge wurde
durch den zuständigen Ortsvertrauensmann angeregt, eine weitere
Ortsverbindungsstraße zu übernehmen. Da der Beschluss für die Ortsverbindungsstraße
Nr. 61 bereits gefasst ist, kommen als weitere zu übernehmende Straßen die Nr.
59 (Bösel - Woltersdorf) teilweise = 1,428 km oder Nr. 23 (Bösel - Rebenstorf)
teilweise = 1,014 km in Betracht.
Seitens der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird weiterhin eine Übernahmeentschädigung von
3,00 €/lfdm. angeboten.
Seitens der Stadt ist
nun zu entscheiden, welche Straße zusätzlich übernommen werden soll.
Voraussetzung ist
allerdings, dass auch die jeweils angrenzende Nachbargemeinde (Woltersdorf bzw.
Lübbow) ihre Teilstrecke übernimmt.
Je nach Beschluss
Einnahmen in Höhe von 3,00 €/lfdm. und im Gegenzug zusätzliche
Unterhaltungskosten für die Wirtschaftswege.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße Nr. ________ zu übernehmen.