Betreff
Übernahme von Ortsverbindungsstraßen
Vorlage
108/2013 ST
Aktenzeichen
661114ST:Ortsverbindungsstraßen
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Rahmen der bereits seit geraumer Zeit laufenden Verhandlungen um die Abstufung/Übernahme von Ortsverbindungsstraßen hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 17. Dezember 2012 die Übernahme von vier Ortsverbindungsstraßen mit einer Gesamtlänge von 4.107 m beschlossen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um die Ortsverbindungsstraßen Nr. 77 (Lübeln - Lüsen) teilweise, Nr. 67 (Ganse - Satemin) teilweise, Nr. 61 (Teplingen - Bösel) teilweise und Nr. 18 (Jabel - Güstritz).

Die Übernahme der Ortsverbindungsstraße Nr. 56 (Weitsche - Ranzau) ist zu überprü­fen.

 

Im Rahmen der Verhandlungen um den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Nr. 2 (Bösel - Saaße) durch die Samtgemeinde gab es Bedenken, diesen Ausbau durchzuführen, da Bösel bereits durch vier Ortsverbindungsstraßen und eine Kreisstraße erschlossen ist.

 

In diesem Zuge wurde durch den zuständigen Ortsvertrauensmann angeregt, eine weitere Ortsverbindungsstraße zu übernehmen. Da der Beschluss für die Ortsverbindungsstraße Nr. 61 bereits gefasst ist, kommen als weitere zu übernehmende Straßen die Nr. 59 (Bösel - Woltersdorf) teilweise = 1,428 km oder Nr. 23 (Bösel - Rebenstorf) teilweise = 1,014 km in Betracht.

 

Seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird weiterhin eine Übernahmeentschädigung von 3,00 €/lfdm. angeboten.

 

Seitens der Stadt ist nun zu entscheiden, welche Straße zusätzlich übernommen werden soll.

 

Voraussetzung ist allerdings, dass auch die jeweils angrenzende Nachbargemeinde (Woltersdorf bzw. Lübbow) ihre Teilstrecke übernimmt.


Je nach Beschluss Einnahmen in Höhe von 3,00 €/lfdm. und im Gegenzug zusätz­liche Unterhaltungskosten für die Wirtschaftswege.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße Nr. ________ zu übernehmen.