Im Jahre 2005 ist der
Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge der
Samtgemeinden mit den Kindertageseinrichtungen eingestiegen. Zwischenzeitlich
sind neue Kindertagesstätten hinzugekommen, für die noch kein Vertrag
geschlossen wurde.
Um mit allen
Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu
können, wurde ein neuer Entwurf in der kleinen Arbeitsgemeinschaft der
Kita-Träger erarbeitet. Sämtliche Belange der Kita-Träger, der Samtgemeinden
und des Landkreises konnten in Konsenzgesprächen Berücksichtigung finden.
Das Ergebnis ist der
als Anlage beigefügte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform
zur Betriebskostenabrechnung zum 1. Januar 2014 wirksam werden soll.
Die Entwurfsfassung
wurde den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur Kenntnis gegeben. Es bestanden
keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche.
Grundlage der
Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den
bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in
eine trägerneutrale Fassung. Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden
vorgenommen. Redaktionelle Änderungen und Präzisierungen, z. B. in den
Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung/Leistungen des Landkreises, zur
Zusammensetzung des Kuratoriums oder Anforderungen an Kita-Gruppen, sind nach
und nach infolge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt. Zudem sind sämtliche im
Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regelwerk
für die Betriebskosten entworfen worden. Diese werden den Kita-Trägern als
Anlage zu den Betriebsführungsverträgen in jeweils aktualisierter Form
beigefügt.
Für
Kindertageseinrichtungen in der Stadt Lüchow (Wendland) gibt es nach den
Beschlüssen auf Stadtebene, sich an den Betriebskosten der Einrichtungen zu
beteiligen, einen leicht geänderten Betriebsführungsvertrag. Dieser kommt
jedoch nur zur Anwendung, wenn der Landkreis einen Entschuldungsvertrag mit dem
Land Niedersachsen auf der Basis des Zukunftsvertrages abschließt. Die Änderungen
im Vertrag betreffen die Zusammensetzung des Kuratoriums, da die Stadt hier ein
Stimmrecht erhält.
Der Jungend- und
Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Neufassung des
Betriebsführungsvertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den
Einrichtungsträgern.