Betreff
Neufassung eines Betriebsführungsvertrages für Kindertagesstätten
Vorlage
054/2013 SG
Aktenzeichen
511201SG:vertragliche Vereinbarungen
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Jahre 2005 ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge der Samtgemeinden mit den Kindertageseinrichtungen eingestiegen. Zwischenzeitlich sind neue Kindertagesstätten hinzugekommen, für die noch kein Vertrag geschlossen wurde.

 

Um mit allen Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu können, wurde ein neuer Entwurf in der kleinen Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger erarbeitet. Sämtliche Belange der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in Konsenzgesprächen Berücksichtigung finden.

 

Das Ergebnis ist der als Anlage beigefügte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform zur Betriebskostenabrechnung zum 1. Januar 2014 wirksam werden soll.

 

Die Entwurfsfassung wurde den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur Kenntnis gegeben. Es bestanden keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche.

 

Grundlage der Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in eine trägerneutrale Fassung. Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden vorgenommen. Redaktionelle Änderungen und Präzisierungen, z. B. in den Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung/Leistungen des Landkreises, zur Zusammensetzung des Kuratoriums oder Anforderungen an Kita-Gruppen, sind nach und nach infolge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt. Zudem sind sämtliche im Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regelwerk für die Betriebskosten entworfen worden. Diese werden den Kita-Trägern als Anlage zu den Betriebsführungsverträgen in jeweils aktualisierter Form beigefügt.

 

Für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Lüchow (Wendland) gibt es nach den Beschlüssen auf Stadtebene, sich an den Betriebskosten der Einrichtungen zu beteiligen, einen leicht geänderten Betriebsführungsvertrag. Dieser kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn der Landkreis einen Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen auf der Basis des Zukunftsvertrages abschließt. Die Änderungen im Vertrag betreffen die Zusammensetzung des Kuratoriums, da die Stadt hier ein Stimmrecht erhält.


Der Jungend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Neufassung des Betriebsführungsvertrages zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Einrichtungsträgern.