Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Ein im Ortsteil
Tarmitz ansässiges Unternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes
insbesondere für Stellplätze für die Lastzüge und eine Zu- und Abfahrt südlich
der Ortslage durch Bauleitplanung zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 12. November 2012 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Tarmitz Süd“ gefasst.
Während der ersten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Landesamt für
Geoinformationen und Landesentwicklung Niedersachsen und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen
dargestellt, entschieden.