Der Jugend- und
Sozialausschuss hat in seiner letzten Sitzung festgelegt, dass zur
Bestandsaufnahme der Gebäude Arbeitsgruppen gebildet werden sollen. Die
Arbeitsgruppen sollen überschaubar sein und aus drei Vertretern des
Ausschusses, Vertretern aus der Verwaltung und externen Fachleuten (z. B. Behindertenbeirat)
bestehen.
Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, für die Gebäudebesichtigung folgende Arbeitsgruppen zu
bilden:
1.
Schulen und
Sporthallen
2.
Kindergärten und
Jugendtreffs
3.
Öffentliche Gebäude
und Einrichtungen
4.
Altenwohnanlage
Verzichtet werden kann
aus Sicht der Verwaltung (zunächst) auf die Besichtigung der
Feuerwehrgerätehäuser und Mietwohnungen.
Der Jugend- und
Sozialausschuss legt folgende Arbeitsgruppen fest:
1.
Schulen und
Sporthallen
2.
Kindergärten und
Jugendtreffs
3.
Öffentliche
Gebäude und Einrichtungen
4.
Altenwohnanlage
Hierzu benennt er
folgende Mitglieder:
Zu 1. _________________ Zu 2. _________________
_________________ _________________
_________________ _________________
Zu 3. _________________ Zu 4. _________________
_________________ _________________
_________________ _________________
Zusätzlich werden in
Absprache mit dem Behindertenbeirat weitere externe Berater hinzugezogen.