a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die Firma Wendland
Pflege hat am 22. August 2013 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „St.
Elisabeth Krankenhaus“ gestellt.
Die Firma plant auf
dem Flurstück 201/6, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), die Errichtung einer
Seniorentagesstätte.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ist notwendig, da derzeit eine zweigeschossige Bauweise
zwingend vorgeschrieben ist und die Firma nur eingeschossig bauen möchte.
Während der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg
seine Stellungnahme abgegeben.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Das Verfahren kann
abgeschlossen werden.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange wird, wie in der Anlage, die
der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und
b) die 1.
Änderung des Bebauungsplanes „St. Elizabeth Krankenhaus“ als Satzung gemäß § 10
BauGB.