Betreff
Feststellung des Sitzverlustes der Ratsfrau Diana Kraudßun
Vorlage
067/2013 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Frau Diana Kraudßun hat rechtswirksam ihr Ratsmandat niedergelegt. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 feststellen, ob die Voraussetzung des § 52 Absatz 1 Nummer 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorliegen.

 

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Niedersächsischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Samtgemeindewahlausschuss am 14.09.2011 ist Herr Friedhelm Korth, wohnhaft in 29462 Wustrow (Wendland), Salzwedeler Straße 19, die nächste Ersatzperson auf den Vorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Listenwahl).

 

Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zutreffende Feststellung nicht bestehen.

 

Da Zweifel nicht bestehen, hat der Samtgemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Frau Diana Kraudßun für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorbehaltlich auf die Ersatzperson, Herrn Friedhelm Korth, übergeht. Herr Korth muss die Annahme der Wahl als Ersatzperson noch schriftlich bestätigen.

 

Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.

 

Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft des Friedhelm Korth frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Sitzverlust der Ratsfrau Diana Kraudßun gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen.