Frau Diana Kraudßun hat rechtswirksam ihr
Ratsmandat niedergelegt. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in
seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 feststellen, ob die Voraussetzung des § 52
Absatz 1 Nummer 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorliegen.
Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des
Niedersächsischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz auf die
nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem die Ausgeschiedene
gewählt worden ist.
Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
durch den Samtgemeindewahlausschuss am 14.09.2011 ist Herr Friedhelm Korth,
wohnhaft in 29462 Wustrow (Wendland), Salzwedeler Straße 19, die nächste
Ersatzperson auf den Vorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Listenwahl).
Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter
gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zutreffende Feststellung
nicht bestehen.
Da Zweifel nicht bestehen, hat der
Samtgemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Frau Diana Kraudßun
für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorbehaltlich auf die
Ersatzperson, Herrn Friedhelm Korth, übergeht. Herr Korth muss die Annahme der
Wahl als Ersatzperson noch schriftlich bestätigen.
Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der
Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.
Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft des Friedhelm Korth
frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Sitzverlust der Ratsfrau Diana
Kraudßun gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen.