Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
782/13
Aktenzeichen
666201SG:Jahresabschlüsse/2005/Abschluss
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Werksleitung hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht spätestens sechs Monate nach Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss des „Kommunal-Service Lüchow“ zum 31. Dezember 2005 einschließlich Lagebericht wurde von der Werkleitung erstellt und dem Werksausschuss im Entwurf am 3. Mai 2006 vorgelegt. Der endgültige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht für das Jahr 2005 ist als Bestandteil des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Bilanz zum 31. Dezember 2005 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Summe von € 1.660.090,15 ab. Im Geschäftsjahr 2005 hat der Eigenbetrieb einen Jahresgewinn in Höhe von € 26.636,51 erwirtschaftet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 einschließlich Lagebericht wurde – mit Unterbrechungen – in der Zeit vom 16. Mai bis 03. Juli 2006 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ackermann, Behrens & Eggers-GmbH, Lüneburg, geprüft. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 des „Kommunal-Service Lüchow“ einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat den Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen und ergänzende Feststellungen für nicht erforderlich gehalten.

 

Die Werksleitung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresgewinn über € 26.636,51 auf neue Rechnung vorzutragen, um eventuell in den nächsten Jahren entstehende Jahresfehlbeträge ausgleichen zu können.

 

 

 

 


- entfällt -


Der Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt,

 

a.)    den von der Ackermann, Behrens & Eggers-GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 festzustellen,

 

b.)    den für das Geschäftsjahr 2005 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von € 26.636,51 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

 

c.)     der Werksleitung gem. § 30 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.