Die
Werksleitung hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht spätestens
sechs Monate nach Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen.
Der
Jahresabschluss des „Kommunal-Service Lüchow“ zum 31. Dezember 2005
einschließlich Lagebericht wurde von der Werkleitung erstellt und dem
Werksausschuss im Entwurf am 3. Mai 2006 vorgelegt. Der endgültige
Jahresabschluss einschließlich Lagebericht für das Jahr 2005 ist als
Bestandteil des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Bilanz zum 31. Dezember 2005 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer
Summe von € 1.660.090,15 ab. Im Geschäftsjahr 2005 hat der Eigenbetrieb einen
Jahresgewinn in Höhe von € 26.636,51 erwirtschaftet.
Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 einschließlich Lagebericht wurde – mit
Unterbrechungen – in der Zeit vom 16. Mai bis 03. Juli 2006 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ackermann, Behrens & Eggers-GmbH, Lüneburg,
geprüft. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2005 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 des
„Kommunal-Service Lüchow“ einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat den Prüfungsbericht
zur Kenntnis genommen und ergänzende Feststellungen für nicht erforderlich
gehalten.
Die
Werksleitung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresgewinn über € 26.636,51 auf
neue Rechnung vorzutragen, um eventuell in den nächsten Jahren entstehende
Jahresfehlbeträge ausgleichen zu können.
- entfällt -
Der
Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt,
a.) den von der Ackermann, Behrens & Eggers-GmbH
geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 und Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2005 festzustellen,
b.) den für das Geschäftsjahr 2005 ausgewiesenen
Jahresgewinn in Höhe von € 26.636,51 € auf neue Rechnung vorzutragen,
c.) der Werksleitung gem. § 30 EigBetrVO für das
Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.