Mit Schreiben vom 9.
Dezember 2013 beantragt Herr Stefan Brünger den Kauf des Flurstückes 10/6, Flur
4, Gemarkung Lüchow (Wendland). Im Antrag ist irrtümlich das Nachbarflurstück
10/5 mit angegeben worden. Dieses ist jedoch nicht nutzbar
(Regenrückhaltebecken).
Herr Brünger
beabsichtigt, das Grundstück als Lagerfläche für Baustoffe und evtl. als Lkw-Abstellplatz
zu nutzen.
Das Grundstück hat
eine Größe von 7.942 m². Aufgrund des ungünstigen Zuschnitts dürfen derzeit nur
3.465 m² versiegelt (befestigt) werden. Dieses schränkt die Nutzbarkeit des
Grundstückes stark ein. Sollte die Stadt bereit sein, die im Bebauungsplan
festgesetzte Grundflächenzahl auf 0,8 zu erhöhen, dürften 4.620 m² versiegelt
(befestigt) werden.
Unter dieser
Voraussetzung ist Herr Brünger bereit, insgesamt 49.984,66 € zu zahlen.
Der Betrag teilt sich
wie folgt auf:
4.620 m² bebaubare
Fläche 9,00 €/m² = 41.580,00
€
3.322 m² nicht
bebaubare Fläche 2,53 €/m² = 8.404,66 €
Seitens der Verwaltung
wird der Kaufpreis in diesem Fall als angemessen betrachtet, da von der
gesamten Grundstücksfläche nur rund 58 % nutzbar gemacht werden können.
Es würden Einnahmen in Höhe
von 49.984,66 € entstehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, Herrn Stefan Brünger das Flurstück 10/6, Flur 4,
Gemarkung Lüchow (Wendland), zu einem Preis von 49.984,66 € zu veräußern. Die
Kosten des Verfahrens trägt der Erwerber.