Betreff
Berufung der Wahlleitung
Vorlage
005/2014 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Nach § 9 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) besteht die Gemeindewahlleitung kraft Amtes aus dem Bürgermeister als Gemeindewahlleiter und seinem Vertreter im Amt als stellvertretender Gemeindewahlleiter. Abweichend können auch Beschäftigte der Gemeinde bzw. Samtgemeinde berufen werden.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurden zur Kommunalwahl 2011 Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland und die Verwaltungsangestellte Silke Hartwig zur Wahlleitung bzw. stellvertretenden Wahlleitung berufen.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Schwedland beabsichtigt, bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 25. Mai 2014 als Bewerber zu kandidieren; dann darf er nicht gleichzeitig Mitglied der Wahlleitung sein (§ 9 Absatz 3 NKWG).

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, als Wahlleiter und Stellvertreterin folgende Personen zu berufen:

 

Wahlleiter:

Allgemeiner Vertreter Thomas Raubuch

 

Stellvertretende Wahlleiterin:

Verwaltungsangestellte Silke Hartwig


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, als Wahlleitung werden Herr Thomas Raubuch als Gemeindewahlleiter und Frau Silke Hartwig als stellvertretende Gemeindewahlleitung berufen.