Nach § 9 Absatz 1 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) besteht die Gemeindewahlleitung kraft Amtes aus dem
Bürgermeister als Gemeindewahlleiter und seinem Vertreter im Amt als
stellvertretender Gemeindewahlleiter. Abweichend können auch Beschäftigte der
Gemeinde bzw. Samtgemeinde berufen werden.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurden zur
Kommunalwahl 2011 Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland und die
Verwaltungsangestellte Silke Hartwig zur Wahlleitung bzw. stellvertretenden
Wahlleitung berufen.
Herr Samtgemeindebürgermeister Schwedland
beabsichtigt, bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 25. Mai 2014 als
Bewerber zu kandidieren; dann darf er nicht gleichzeitig Mitglied der
Wahlleitung sein (§ 9 Absatz 3 NKWG).
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, als Wahlleiter
und Stellvertreterin folgende Personen zu berufen:
Wahlleiter:
Allgemeiner Vertreter Thomas Raubuch
Stellvertretende Wahlleiterin:
Verwaltungsangestellte Silke Hartwig
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, als Wahlleitung werden
Herr Thomas Raubuch als Gemeindewahlleiter und Frau Silke Hartwig als stellvertretende
Gemeindewahlleitung berufen.