Betreff
Benennung und Feststellung von Mitgliedern im Vorstand des Vereines der Förderer der Patenschaft zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem Panzeraufklärungslehrbataillon 3, Lüneburg, e. V.
Vorlage
014/2014 ST
Aktenzeichen
102434ST.09
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Vorstand des Vereines der Förderer der Patenschaft zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem Panzeraufklärungslehrbataillon 3, Lüneburg, e. V. wird gemäß Satzung immer für zwei Jahre gewählt. Es ist keine Voraussetzung, dass diese Personen Mitglieder des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) sein müssen.

 

Seitens der Stadt Lüchow (Wendland) sind bisher die Funktionen „1. Vorsitzender“ sowie „Schatzmeister“ vorgeschlagen und im Vorstand besetzt worden.

 

Der bisherige Schatzmeister, Herr Otto Schiewe, hat mit Schreiben vom 15. November 2013 mitgeteilt, dass er sein Mandat im Vorstand zur kommenden Neuwahl niederlegt. Der 1. Vorsitzende, Herr Walter Ziegeler, hat mit Schreiben vom 6. Januar 2014 seine Bereitschaft angezeigt, weiterhin für die Funktion als 1. Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.

 

Die Mitgliederversammlung fand bereits am 15. Januar 2014 statt. Der Vorstand konnte Frau Cornelia Kamphausen als Nachfolgerin für den Posten der Schatzmeisterin gewinnen und hat sie - vorbehaltlich des Vorschlages durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) - in den Vorstand gewählt.

 

Neben dem Bürgermeister, Herrn Manfred Liebhaber, der stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand ist, werden folgende Personen als weitere Mitglieder des Vorstandes im Verein vorgeschlagen:

 

1.            Herrn Walter Ziegeler - Funktion als 1. Vorsitzender

 

und

 

2.            Frau Cornelia Kamphausen - Funktion als Schatzmeisterin


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, zur Wahl in den Vorstand des Vereines der Förderer der Patenschaft zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem Panzeraufklärungsbataillon 3, Lüneburg, e. V.

 

1.            Herr Walter Ziegeler für die Funktion des 1. Vorsitzenden

 

und

 

2.            Frau Cornelia Kamphausen für die Funktion der Schatzmeisterin

 

vorzuschlagen und diese Besetzung durch Beschluss festzustellen.