Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2013 (SV Nr. 024/2013
ST) zwei Vertreter, den Bürgermeister der Stadt Lüchow (Wendland) sowie den
stellvertretenden Stadtdirektor, in den Aufsichtsrat der Bäder-Betriebs GmbH
entsandt.
In der
Gesellschafterversammlung der Bäder-Betriebs GmbH am 13. Dezember 2013 wurde
durch Satzungsänderung die Besetzung des Aufsichtsrates geändert.
Auszug aus § 10 a:
„Ab dem 01.01.2014 kann auch die Samtgemeinde Lüchow
ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. Die Stadt Lüchow kann ab dem
01.01.2014 nur noch ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden.
…. machen diese von ihrem Entsendungsrecht keinen
Gebrauch, steht dieses Recht dem Gesellschafter Wasser-Verband-Wendland zu.“
Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, weiterhin den Bürgermeister der Stadt Lüchow (Wendland) -
unabhängig von der Person, die dieses Amt bekleidet - in den Aufsichtsrat der
Bäder-Betriebs GmbH zu entsenden.
Keine
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bürgermeister der Stadt Lüchow (Wendland) -
unabhängig von der Person, die dieses Amt bekleidet - in den Aufsichtsrat der
Bäder-Betriebs GmbH zu entsenden.