a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) plant den Ausbau der Ortsverbindungsstraße 89 (Lüchow-Kolborn).
Hierfür wurde eine Förderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr in Aussicht gestellt. Für den Ausbau müssen noch Grundstücke angekauft
werden.
Aus diesem Grund ist
es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung vom 15. April 2013 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn“ beschlossen.
Während der ersten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Deutsche Telekom Technik
GmbH, die E.ON Avacon AG, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das Landesamt
für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben. Diese sind abzuwägen und die
Planung ist ggf. anzupassen.
Der nächste
Verfahrensschritt ist dann die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit
einer erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über die
Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist,
aufgeführt, entschieden und
b)
der Entwurf des
Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn“ wird in der vorliegenden
Fassung mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.