Betreff
Bebauungsplan "Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn"
a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
019/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:OV-Straße 89 Lüchow-Kolborn
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant den Ausbau der Ortsverbindungsstraße 89 (Lüchow-Kolborn). Hierfür wurde eine Förderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aussicht gestellt. Für den Ausbau müssen noch Grundstücke angekauft werden.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung vom 15. April 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn“ beschlossen.

 

Während der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Deutsche Telekom Technik GmbH, die E.ON Avacon AG, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben. Diese sind abzuwägen und die Planung ist ggf. anzupassen.

Der nächste Verfahrensschritt ist dann die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit einer erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)            der Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn“ wird in der vorliegenden Fassung mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.