Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Dickstätte Nord" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
023/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Dickstätte/4.Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein hier ansässiges Fuhrunternehmen hat Interesse daran, im Industriegebiet „Dickstätte“ das Flurstück 10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), von der Stadt Lüchow (Wendland) zu erwerben, um dieses als Lagerfläche für Baustoffe sowie evtl. als Lkw- Abstellplatz zu nutzen.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat beschlossen, dem Antragsteller dieses Flurstück zu verkaufen.

Der Bebauungsplan „Dickstätte Nord“ setzt für das Flurstück 10/6 zurzeit ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 fest.

Die für die Grundfläche voll anrechenbare Grundstücksfläche (Grundstücksgröße abzüglich Grünfläche) beträgt 5.775 m².

Die bebaubare Fläche beträgt somit 3.465m² (5.775m² x 0,6 GRZ = 3.465 m²).

 

Der Interessent des Grundstückes hat den Antrag gestellt, die GRZ auf 0,8 zu erhöhen und kauft dieses Flurstück nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt Lüchow (Wendland) den Bebauungsplan entsprechend ändert.

Hierfür ist eine textliche Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB notwendig.

Zur Regelung der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen.


Kosten ca. 2.000,00 €


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt den Bebauungsplan „Dickstätte Nord“ mit dem Ziel zu ändern, die Grundflächenzahl für das Flurstück 10/6 , Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), von 0,6 auf 0,8 zu erhöhen.