Ein hier ansässiges
Fuhrunternehmen hat Interesse daran, im Industriegebiet „Dickstätte“ das
Flurstück 10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), von der Stadt Lüchow
(Wendland) zu erwerben, um dieses als Lagerfläche für Baustoffe sowie evtl. als
Lkw- Abstellplatz zu nutzen.
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) hat beschlossen, dem Antragsteller dieses Flurstück zu verkaufen.
Der Bebauungsplan
„Dickstätte Nord“ setzt für das Flurstück 10/6 zurzeit ein Gewerbegebiet mit
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 fest.
Die für die
Grundfläche voll anrechenbare Grundstücksfläche (Grundstücksgröße abzüglich
Grünfläche) beträgt 5.775 m².
Die bebaubare Fläche
beträgt somit 3.465m² (5.775m² x 0,6 GRZ = 3.465 m²).
Der Interessent des
Grundstückes hat den Antrag gestellt, die GRZ auf 0,8 zu erhöhen und kauft dieses
Flurstück nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt Lüchow (Wendland) den
Bebauungsplan entsprechend ändert.
Hierfür ist eine
textliche Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB notwendig.
Zur Regelung der
Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes wird ein städtebaulicher Vertrag
mit dem Antragsteller geschlossen.
Kosten ca. 2.000,00 €
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt den Bebauungsplan „Dickstätte Nord“ mit dem Ziel
zu ändern, die Grundflächenzahl für das Flurstück 10/6 , Flur 4, Gemarkung
Lüchow (Wendland), von 0,6 auf 0,8 zu erhöhen.