Betreff
Bebauungsplan "Tarmitz Süd" a) Abwägung der Stellungnahme gemäß § 4 Absatz 2 BauGB b) Auslegungsbeschluss gemäß § 4 a Absatz 2 BauGB
Vorlage
024/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Tarmitz Süd
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein im Ortsteil Tarmitz ansässiges Unternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes insbesondere für Stellplätze für die Lastzüge und eine Zu- und Abfahrt südlich der Ortslage durch Bauleitplanung zu ermöglichen.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 12. November 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Tarmitz Süd“ gefasst.

Während der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die E.ON Avacon AG, das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. Stellungnahmen abgegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind drei Stellungnahmen von Bürgern aus Tarmitz bzw. Vierhausen eingegangen.

Die Stellungnahmen sind abzuwägen und die sich hieraus ergebenden Änderungen mit in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten. Wegen dieser Änderungen ist eine erneute Auslegung und Beteiligung vorzunehmen.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)            der Entwurf des Bebauungsplanes „Tarmitz Süd“ wird mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut für die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt.