Betreff
Verlängerung der Richtlinienlaufzeit zur einzelbetrieblichen KMU-Ziel1-Förderung bis zum 30. Juni 2014
Vorlage
011/2014 SG
Aktenzeichen
801400SG.01:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 die kommunale Richtlinie zur Förderung von KMU aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Fondperiode 2007 bis 2013 beschlossen. Die Förderperiode war somit am 31. Dezember 2013 ausgelaufen.

 

Das Land hat die Verlängerung der Landesrahmenregelung in der Fassung vom 11. März 2014 für die Förderung der einzelbetrieblichen KMU-Ziel 1 Förderung bis zum 30. Juni 2014 beschlossen. Unter diesen Voraussetzungen ist es nun möglich, Restmittel für die einzelbetriebliche Förderung bis zum 30. Juni 2014 zu bewilligen. Erforderlich ist hierfür die Verlängerung der mit Wirkung vom 31. Dezember 2013 ausgelaufenen kommunalen Richtlinie zur kommunalen Förderung von KMU aus dem regionalisierten Teilbudget.

 

Für die Verlängerung der Richtlinie sind folgende Änderungen erforderlich:

 

Punkt 1.1.: Anpassung an aktuell gültige, beihilferechtliche Grundlagen, Verordnungen bzw. Regelungen.

 

Punkt 6.2.1.: Anpassung an den aktuell gültigen Höchstfördersatz von 35 % für kleinere Unternehmen (bisher 50 %) und mittlere Unternehmen (bisher 40 %).

 

Punkt 8.: Richtlinie wird rückwirkend ab 1. Januar 2014 verlängert bis zum 30. Juni 2014.


Mittel aus den bereits in Vorjahren zur Verfügung gestellten RTB-MItteln


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es wird der Verlängerung der geänderten kommunalen Richtlinie mit Stand vom 13. Februar 2014 zur Förderung von KMU aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Fondperiode 2007 bis 2013 bis zum 30. Juni 2014 zugestimmt.