Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 die
kommunale Richtlinie zur Förderung von KMU aus dem Schwerpunkt 1 des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Fondperiode 2007 bis 2013
beschlossen. Die Förderperiode war somit am 31. Dezember 2013 ausgelaufen.
Das Land hat die
Verlängerung der Landesrahmenregelung in der Fassung vom 11. März 2014 für die
Förderung der einzelbetrieblichen KMU-Ziel 1 Förderung bis zum 30. Juni 2014
beschlossen. Unter diesen Voraussetzungen ist es nun möglich, Restmittel für
die einzelbetriebliche Förderung bis zum 30. Juni 2014 zu bewilligen.
Erforderlich ist hierfür die Verlängerung der mit Wirkung vom 31. Dezember 2013
ausgelaufenen kommunalen Richtlinie zur kommunalen Förderung von KMU aus dem
regionalisierten Teilbudget.
Für die Verlängerung
der Richtlinie sind folgende Änderungen erforderlich:
Punkt 1.1.: Anpassung
an aktuell gültige, beihilferechtliche Grundlagen, Verordnungen bzw. Regelungen.
Punkt 6.2.1.:
Anpassung an den aktuell gültigen Höchstfördersatz von 35 % für kleinere
Unternehmen (bisher 50 %) und mittlere Unternehmen (bisher 40 %).
Punkt 8.: Richtlinie
wird rückwirkend ab 1. Januar 2014 verlängert bis zum 30. Juni 2014.
Mittel aus den bereits in Vorjahren zur Verfügung gestellten RTB-MItteln
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es wird der
Verlängerung der geänderten kommunalen Richtlinie mit Stand vom 13. Februar
2014 zur Förderung von KMU aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung in der Fondperiode 2007 bis 2013 bis zum 30. Juni 2014
zugestimmt.