a) Beschluss über Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Ein im Ortsteil
Tarmitz ansässiges Unternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes -
insbesondere für Stellplätze für die Lastzüge und eine Zu- und Abfahrt - südlich der Ortslage durch Bauleitplanung zu
ermöglichen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat beschlossen, für den Bereich einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Außerdem wurde die
entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beantragt.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012
die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Während der zweiten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Niedersächsische
Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen, der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege und der
Landesverband für Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V.
Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung sind drei Stellungnahmen von Bürgern aus Tarmitz bzw. „Vierhausen“
eingegangen.
Keine finanziellen
Auswirkungen.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über die
Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind,
dargestellt, entschieden und
b)
die 119. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Tarmitz Süd“ wird festgestellt mit der Begründung
und dem Umweltbericht.