Bisher liegen folgende
Beschlüsse für den Ausbau von Ortsverbindungsstraßen vor:
Ortsverbindungsstraße
89 - Lüchow-Kolborn
Beschluss vom 18. Februar 2013
Ausbau voraussichtlich 2015
Eigenmittel stehen als Haushaltsrest
bereit
Ortsverbindungsstraße
2 - Saaße-Bösel
Beschluss vom 25. August 2013
Ausbau frühestens 2016
Förderantrag ist gestellt, aber noch nicht bewilligt. Noch keine
Haushaltsmittel eingeplant.
Ortsverbindungsstraße
C 07 - Quartzau-Reddereitz
Beschluss vom 27. August 2013
Ausbau in 2014 aus Haushaltsmitteln
2013/2014
Daneben gibt es aus
Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit, den Ausbau entsprechend der
verfügbaren Haushaltsmittel kontinuierlich fortzusetzen.
Auch haben einzelne
Gemeinden Anträge für den Ausbau von Straßen gestellt. Teilweise handelt es
sich auch um Maßnahmen, die in der Diskussion um den Ausbau 2013 zurückgestellt
wurden.
Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Straße (willkürliche Reihenfolge):
- Ortsverbindungsstraße 69 - Küsten-Reitze
(Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße C 14 - K24-Lefitz
(Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße C 15 -
Lefitz-Schlannau (Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße C 08 - K23-Quartzau
- Ortsverbindungsstraße C 36 - K41 -Banzau
(Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße C 1 - K18-Seelwig
(Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße C 2 -
Seelwig-Beseland (Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße 31 - Schwiepke-K31
(Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße C 40 -
Malsleben-Belau (Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße 76 - Gühlitz-B493
(Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße C 76 -
B71-Winterweyhe (Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße C 74 - K23-Starrel
(Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße 47 -
Dangenstorf-Volzendorf - Teilstück (Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße 41 -
Schweskau-Simander (Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße 40 -
Simander-Schletau (Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße 94 - Schweskau-Groß
Breese (Antrag Gemeinde)
- Ortsverbindungsstraße 60 - Lüchow-Wustrow
(Verwaltungsvorschlag)
- Ortsverbindungsstraße
C 45 - Zargleben-Zeetze - Spurbahn (Forderung der Gemeinde vor Abstufung)
Für die Maßnahmen gibt
es teilweise erste Kostenschätzungen. Die Möglichkeiten der Förderung sind eher
gering.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte demnach eine Prioritätenliste für die nächsten fünf Jahre
festgelegt werden, nach der in Zukunft - je nach Finanzierbarkeit - die
Ausbauten vorzusehen sind.
Künftige Bewilligung
von Haushaltsmitteln
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt folgende Prioritätenliste für den
zukünftigen Ausbau von Ortsverbindungsstraßen:
1. ___________________________
2. ___________________________
3. ___________________________
4. ___________________________
5. ___________________________
Die Freigabe der
einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Bereitstellung der Finanzmittel im Rahmen der
Aufstellung der Haushaltspläne.