Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hatte im Jahr 2007 beschlossen, ab dem 1. Januar 2008 die offene
Jugendarbeit zu übernehmen. Gleichzeitig wurde eine vorgelegte Konzeption mit
der Maßgabe beschlossen, eine entsprechende Fortschreibung aufgrund der
Erfahrungen einer gemeinsamen offenen Jugendarbeit zu gegebener Zeit
vorzunehmen.
Nach der umfangreichen
Sanierung des Gebäudes in der Berliner Straße 5 in den Jahren 2012/2013 und der
Neubesetzung der Leitungsstelle zum 1. Januar 2013 ist nunmehr die beigefügte Konzeption
erarbeitet worden, die Auskunft gibt über
a)
den
gesellschaftlichen Auftrag,
b)
die Rahmenbedingungen,
c)
die Einrichtungen
der offenen Jugendarbeit,
d)
die
Öffentlichkeitsarbeit und
e)
die Vernetzungen
und Kooperationen.
Als Anlagen sind die Verwaltungsvereinbarung
zur regionalen Zusammenarbeit und Förderung von offener Jugendarbeit mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Rahmenkonzept für die offene Arbeit in
Jugendzentren und Jugendräumen sowie die derzeit gültigen Qualitätsstandards
beigefügt.
Die Öffnungszeiten
der Häuser im Überblick:
Jeff Bergen an der
Dumme: mittwochs 5 Stunden (1
Tag/Woche)
Jeff Clenze: donnerstags
5 Stunden (1 Tag/Woche)
Jeff Lüchow
(Wendland): dienstags bis
samstags 29 Stunden (5 Tage/Woche)
Jeff Wustrow
(Wendland): montags, mittwochs,
freitags 16 Stunden (3 Tage/Woche)
Für die offene
Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sind derzeit neben der
pädagogischen Leitung sechs Mitarbeiter/-innen mit unterschiedlichen
Wochenarbeitsstunden und Einsatzorten tätig.
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Jeff Lüchow 29
Std./Woche geöffnet
(5 Tage) |
Jeff Wustrow 16
Std./Woche geöffnet
(3 Tage) |
Jeff Bergen 5
Std./Woche geöffnet
(1 Tag) |
Jeff Clenze 5
Std./Woche geöffnet
(1 Tag) |
Mitarbeiter/-in I 19,5
Std. (Leitung) |
Büro
in Lüchow 19,5
Std. |
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Mitarbeiter/-in II 22,5
Std. |
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22,5
Std. |
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Mitarbeiter/-in III 25,5
Std. |
20,0
Std. |
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5,5
Std. |
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Mitarbeiter/-in IV 25
Std. (+
Dirtpark und Moonlightsport) |
19,25
Std. |
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5,75
Std. |
Mitarbeiter/-in V 19,5
Std. |
19,5
Std. |
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Mitarbeiter/-in VI 39
Std. (FSJ) |
34,75
Std. |
4,25
Std. |
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Mitarbeiter/-in VII 7
Std. |
7
Std. |
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Wie der Tabelle zu
entnehmen ist, ist eine Mitarbeiterin ein/e FSJ-ler/-in mit 39 Wochenstunden.
Dieses ist die einzige Vollzeitstelle. Fraglich ist, ob sich jedes Jahr ein/e
Freiwillige/r findet. Sollte die FSJ-Stelle freibleiben, sind Einschränkungen
in den Öffnungszeiten und Angeboten zu erwarten.
Für keines der vier
Häuser ist eine Vertretungskraft vorhanden. Wenn Mitarbeiter/-innen sich
fortbilden, Urlaub nehmen oder krank sind, bedeutet das eine enorme
Mehrbelastung für das restliche Team, bestimmte Angebote fallen aus bzw. Häuser
schließen früher oder öffnen gar nicht. Kinder und Jugendliche bleiben vorerst
wieder weg, denn für sie ist eine Verlässlichkeit und Stetigkeit wichtig. Die
Verwaltung geht hier mit dem Landkreis konform, dass eine gute Kinder- und
Jugendarbeit Folgekosten spart. Daher ist die Verwaltung der Ansicht, dass eine
weitere Erzieher/-innen-Teilzeitstelle unbedingt notwendig ist, um die Angebote
im 2er Team sowie eine Vertretung für alle vier Häuser zu ermöglichen.
Die Häuser in Lüchow
(Wendland) und Wustrow (Wendland) haben bereits eine lange Tradition.
Daneben befinden sich
die Jeffs in Bergen an der Dumme und Clenze noch in der Bewährungsphase, da die
Nutzung der Gebäude auf lange Sicht nicht gewährleistet ist.
Für Clenze ist der
Abriss des jetzt genutzten Gebäudes im Sommer wegen des Grundschulneubaus
vorgesehen. Aus Gesprächen mit den Schulleitungen in Clenze und dem Jugendamt
wird deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit und Zeit
benötigen, um ein gelingendes Aufwachsen zu sichern („sozialer Brennpunkt“).
Hier sollte nach Ansicht der Verwaltung daher zwingend überlegt werden,
Räumlichkeiten (zuständig: Gemeinde) und zusätzliche Personalressourcen
(zuständig: Samtgemeinde) zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Öffnungstag
wäre derzeit mit 5,75 Wochenarbeitsstunden vorgesehen.
Hier hat sich auf
Einladung des Landkreises eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag, ein
zukunftsfähiges Konzept für die Hortbetreuung am Schulstandort Clenze zu
entwickeln und die Bedarfe für offene Jugendarbeit und andere soziale
Dienstleistungen zu bündeln. Für die Samtgemeinde ist die Leitung der offenen
Jugendarbeit in diese Arbeitsgruppe entsandt.
Zum Hintergrund:
Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 1. Januar 2008
die Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Zusammenarbeit und Förderung von
offener Jugendarbeit geschlossen. Die Samtgemeinde erledigt demnach gemäß § 1
für ihren örtlichen Bereich „Aufgaben der Förderung der Jugendarbeit gemäß § 11
KJHG. Zur Aufgabenwahrnehmung gehört insbesondere die Fortführung der zurzeit
bestehenden Jugendeinrichtungen und ein möglicher Ausbau dieser Form der
offenen Jugendarbeit im sonstigen Samtgemeindebereich“.
§ 4 regelt die
finanzielle Entschädigung. „ Der Landkreis zahlt der Samtgemeinde für die
Erledigung der Aufgaben der offenen Jugendarbeit in Einrichtungen … eine
jährliche Entschädigung in Höhe von 25,00 € für jeden Einwohner/jede
Einwohnerin aus der Altersgruppe 8 bis unter 25 Jahre. Die Zahlung des
LK-Zuschusses ist gekoppelt an eine zweckgebundene Eigenquote von mindestens 50
% der Kreiszuweisung…, die auch Mitgliedsgemeinden erbringen können.“
Die Höhe der
Entschädigung lag im Jahr 2013 bei 106.500 €.
Die Erträge im Jahr
2013 beliefen sich insgesamt auf
rund 107.000 €
und die Aufwendungen auf
rund 180.000 €
73.000 €
(inkl. aller
Personalkosten und Investitionen), sodass die Eigenquote erfüllt wurde.
Für eine weitere
Teilzeitstelle (Erzieher/-in) entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 20.000 €
jährlich. Der Stellenplan wäre um diese Stelle zu ergänzen.
Der Jugend- und
Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Konzeption (Stand:
März 2014) für die Offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Die Konzeption ist bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Voraussetzung zu schaffen, ab dem _________ eine weitere
Teilzeitstelle (Erzieher/-in) in der offenen Jugendarbeit zu schaffen.