Betreff
Konzeption der offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
016/2014 SG
Aktenzeichen
511310SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte im Jahr 2007 beschlossen, ab dem 1. Januar 2008 die offene Jugendarbeit zu übernehmen. Gleichzeitig wurde eine vorgelegte Konzeption mit der Maßgabe beschlossen, eine entsprechende Fortschreibung aufgrund der Erfahrungen einer gemeinsamen offenen Jugendarbeit zu gegebener Zeit vorzunehmen.

 

Nach der umfangreichen Sanierung des Gebäudes in der Berliner Straße 5 in den Jahren 2012/2013 und der Neubesetzung der Leitungsstelle zum 1. Januar 2013 ist nunmehr die beigefügte Konzeption erarbeitet worden, die Auskunft gibt über

 

a)            den gesellschaftlichen Auftrag,

b)            die Rahmenbedingungen,

c)            die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit,

d)            die Öffentlichkeitsarbeit und

e)            die Vernetzungen und Kooperationen.

 

Als Anlagen sind die Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Zusammenarbeit und Förderung von offener Jugendarbeit mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Rahmenkonzept für die offene Arbeit in Jugendzentren und Jugendräumen sowie die derzeit gültigen Qualitätsstandards beigefügt.

 

 

Die Öffnungszeiten der Häuser im Überblick:

 

Jeff Bergen an der Dumme:          mittwochs 5 Stunden (1 Tag/Woche)

Jeff Clenze:                                      donnerstags 5 Stunden (1 Tag/Woche)

Jeff Lüchow (Wendland):               dienstags bis samstags 29 Stunden (5 Tage/Woche)

Jeff Wustrow (Wendland):             montags, mittwochs, freitags 16 Stunden (3 Tage/Woche)

 

Für die offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sind derzeit neben der pädagogischen Leitung sechs Mitarbeiter/-innen mit unterschiedlichen Wochenarbeitsstunden und Einsatzorten tätig.

 

 

Jeff Lüchow

29 Std./Woche

geöffnet (5 Tage)

Jeff Wustrow

16 Std./Woche

geöffnet (3 Tage)

Jeff Bergen

5 Std./Woche

geöffnet (1 Tag)

Jeff Clenze

5 Std./Woche

geöffnet (1 Tag)

Mitarbeiter/-in I

19,5 Std.

(Leitung)

Büro in Lüchow

19,5 Std.

 

 

 

Mitarbeiter/-in II

22,5 Std.

-

22,5 Std.

-

-

Mitarbeiter/-in III

25,5 Std.

20,0 Std.

-

5,5 Std.

-

Mitarbeiter/-in IV

25 Std.

(+ Dirtpark und

Moonlightsport)

19,25 Std.

-

-

5,75 Std.

Mitarbeiter/-in V

19,5 Std.

19,5 Std.

-

-

-

Mitarbeiter/-in VI

39 Std.

(FSJ)

34,75 Std.

4,25 Std.

-

-

Mitarbeiter/-in VII

7 Std.

7 Std.

-

-

-

 

 

 

 

 

 

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, ist eine Mitarbeiterin ein/e FSJ-ler/-in mit 39 Wochenstunden. Dieses ist die einzige Vollzeitstelle. Fraglich ist, ob sich jedes Jahr ein/e Freiwillige/r findet. Sollte die FSJ-Stelle freibleiben, sind Einschränkungen in den Öffnungszeiten und Angeboten zu erwarten.

Für keines der vier Häuser ist eine Vertretungskraft vorhanden. Wenn Mitarbeiter/-innen sich fortbilden, Urlaub nehmen oder krank sind, bedeutet das eine enorme Mehrbelastung für das restliche Team, bestimmte Angebote fallen aus bzw. Häuser schließen früher oder öffnen gar nicht. Kinder und Jugendliche bleiben vorerst wieder weg, denn für sie ist eine Verlässlichkeit und Stetigkeit wichtig. Die Verwaltung geht hier mit dem Landkreis konform, dass eine gute Kinder- und Jugendarbeit Folgekosten spart. Daher ist die Verwaltung der Ansicht, dass eine weitere Erzieher/-innen-Teilzeitstelle unbedingt notwendig ist, um die Angebote im 2er Team sowie eine Vertretung für alle vier Häuser zu ermöglichen.

 

Die Häuser in Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) haben bereits eine lange Tradition.

Daneben befinden sich die Jeffs in Bergen an der Dumme und Clenze noch in der Bewährungsphase, da die Nutzung der Gebäude auf lange Sicht nicht gewährleistet ist.

 

Für Clenze ist der Abriss des jetzt genutzten Gebäudes im Sommer wegen des Grundschulneubaus vorgesehen. Aus Gesprächen mit den Schulleitungen in Clenze und dem Jugendamt wird deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit und Zeit benötigen, um ein gelingendes Aufwachsen zu sichern („sozialer Brennpunkt“). Hier sollte nach Ansicht der Verwaltung daher zwingend überlegt werden, Räumlichkeiten (zuständig: Gemeinde) und zusätzliche Personalressourcen (zuständig: Samtgemeinde) zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Öffnungstag wäre derzeit mit 5,75 Wochenarbeitsstunden vorgesehen.

Hier hat sich auf Einladung des Landkreises eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag, ein zukunftsfähiges Konzept für die Hortbetreuung am Schulstandort Clenze zu entwickeln und die Bedarfe für offene Jugendarbeit und andere soziale Dienstleistungen zu bündeln. Für die Samtgemeinde ist die Leitung der offenen Jugendarbeit in diese Arbeitsgruppe entsandt.

 

 

Zum Hintergrund:

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 1. Januar 2008 die Verwaltungsvereinbarung zur regionalen Zusammenarbeit und Förderung von offener Jugendarbeit geschlossen. Die Samtgemeinde erledigt demnach gemäß § 1 für ihren örtlichen Bereich „Aufgaben der Förderung der Jugendarbeit gemäß § 11 KJHG. Zur Aufgabenwahrnehmung gehört insbesondere die Fortführung der zurzeit bestehenden Jugendeinrichtungen und ein möglicher Ausbau dieser Form der offenen Jugendarbeit im sonstigen Samtgemeindebereich“.

§ 4 regelt die finanzielle Entschädigung. „ Der Landkreis zahlt der Samtgemeinde für die Erledigung der Aufgaben der offenen Jugendarbeit in Einrichtungen … eine jährliche Entschädigung in Höhe von 25,00 € für jeden Einwohner/jede Einwohnerin aus der Altersgruppe 8 bis unter 25 Jahre. Die Zahlung des LK-Zuschusses ist gekoppelt an eine zweckgebundene Eigenquote von mindestens 50 % der Kreiszuweisung…, die auch Mitgliedsgemeinden erbringen können.“

Die Höhe der Entschädigung lag im Jahr 2013 bei 106.500 €.

 

Die Erträge im Jahr 2013 beliefen sich insgesamt                    auf rund 107.000 €

und die Aufwendungen                                                                 auf rund 180.000 €

                                                                                                                               73.000 €

 

(inkl. aller Personalkosten und Investitionen), sodass die Eigenquote erfüllt wurde.


Für eine weitere Teilzeitstelle (Erzieher/-in) entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 20.000 € jährlich. Der Stellenplan wäre um diese Stelle zu ergänzen.


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Konzeption (Stand: März 2014) für die Offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die Konzeption ist bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzung zu schaffen, ab dem _________ eine weitere Teilzeitstelle (Erzieher/-in) in der offenen Jugendarbeit zu schaffen.