Betreff
Aufhebung der Schulstandorte Bergen und Schnega
Vorlage
024/2014 SG
Aktenzeichen
401100SG:0003/Schulentwicklung
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit der zukünftigen Schulstruktur im Bereich des Südkreises haben sich die Gremien der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ausführlich befasst.

 

In seiner Sitzung am 28. November 2013 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)  beschlossen, die Schulstandorte Bergen und Schnega aufzuheben und die Kinder aus den Schulbezirken der beiden Schulen in die Astrid-Lindgren-Schule in Clenze ein- bzw. umzuschulen.

 

Damit das Verfahren formell abgewickelt werden kann, ist es erforderlich, die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.

 

Mit den Schulleitungen der Grundschulen Bergen und Schnega wurde über die Aufhebung der Schulen Bergen und Schnega am 27. Januar 2014 gesprochen. Einvernehmlich und unter Einbeziehung der Schulleitung der Grundschule Clenze haben sich die Schulleitungen dafür ausgesprochen, die Aufhebung der Schulen zum Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016) vorzunehmen und die Kinder aus den Grundschulen Bergen und Schnega im Sommer 2016 in die Grundschule Clenze einzuschulen. Die Schulbezirke Bergen und Schnega werden in den Schulbezirk Clenze integriert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Wünschen der Schulleitungen zu folgen und den Zeitpunkt der Aufhebung der Grundschulen Bergen und Schnega auf das Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016) festzulegen.


Einsparungen bei den Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie den Investitionen ab Sommer 2016.


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            die Schulstandorte der Grundschulen Bergen und Schnega zum Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016) aufzuheben,

 

b)            die Verwaltung zu beauftragen, die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dahingehend zu ändern, dass die Schulbezirke der Grundschulen Bergen und Schnega dem Schulbezirk der Grundschule Clenze zugeschlagen werden und

 

c)            die Verwaltung zu beauftragen, die Aufhebung der Grundschulen Bergen und Schnega gemäß § 106 Absatz 1 NSchG bei der Landesschulbehörde zu beantragen.