Mit der zukünftigen
Schulstruktur im Bereich des Südkreises haben sich die Gremien der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) ausführlich befasst.
In seiner Sitzung am
28. November 2013 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, die Schulstandorte Bergen und
Schnega aufzuheben und die Kinder aus den Schulbezirken der beiden Schulen in
die Astrid-Lindgren-Schule in Clenze ein- bzw. umzuschulen.
Damit das Verfahren
formell abgewickelt werden kann, ist es erforderlich, die notwendigen
Beschlüsse herbeizuführen.
Mit den Schulleitungen
der Grundschulen Bergen und Schnega wurde über die Aufhebung der Schulen Bergen
und Schnega am 27. Januar 2014 gesprochen. Einvernehmlich und unter
Einbeziehung der Schulleitung der Grundschule Clenze haben sich die Schulleitungen
dafür ausgesprochen, die Aufhebung der Schulen zum Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016)
vorzunehmen und die Kinder aus den Grundschulen Bergen und Schnega im Sommer
2016 in die Grundschule Clenze einzuschulen. Die Schulbezirke Bergen und Schnega
werden in den Schulbezirk Clenze integriert.
Die Verwaltung schlägt
vor, den Wünschen der Schulleitungen zu folgen und den Zeitpunkt der Aufhebung
der Grundschulen Bergen und Schnega auf das Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016)
festzulegen.
Einsparungen bei den
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie den Investitionen ab Sommer
2016.
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Schulstandorte der Grundschulen Bergen und Schnega zum Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016)
aufzuheben,
b)
die Verwaltung zu
beauftragen, die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dahingehend zu ändern, dass die Schulbezirke der
Grundschulen Bergen und Schnega dem Schulbezirk der Grundschule Clenze
zugeschlagen werden und
c)
die Verwaltung zu
beauftragen, die Aufhebung der Grundschulen Bergen und Schnega gemäß § 106
Absatz 1 NSchG bei der Landesschulbehörde zu beantragen.