Für
die Ganztagsschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden in den Haushalten
2013 und 2014 Mittel in Höhe von jeweils 40.000,00 € zur freien Verfügung
bereitgestellt. Für die Verteilung der Haushaltsmittel wurde ein
Verteilerschlüssel mit den Schulen besprochen und vom Samtgemeindeausschuss auch
so beschlossen. Damit die Schulen Zugriff auf diese zusätzlichen Mittel haben,
war angedacht, das Budget auf das bei der Landesschulbehörde geführte
Schulkonto zu überweisen. Die Schulen müssen dabei jedoch beachten, dass die
Mittel bis zum Buchungsschluss Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres
bei der Landesschulbehörde abgerufen sind, da zum Haushaltsende nur 90 % der
nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr übertragen werden. Dieses Vorgehen
hätte bedeutet, dass die Samtgemeinde Gelder überwiesen hätte, von denen sie –
bzw. die Schulen – am Ende nicht alles wieder gesehen hätte. Wille der
Samtgemeinde ist jedoch, die eigenen Grundschulen zu unterstützen und nicht
andere Grundschulen im Land Niedersachsen. Aus diesem Grund sind die Mittel bislang
nicht verteilt worden.
Mittlerweile
ist bekannt, dass das Land seine Mittel für die Ausstattung der Ganztags-schulen
zum nächsten Schuljahr erhöhen wird und die Ganztagsschulen mit ihrem derzeit
zur Verfügung stehenden Budget größtenteils auskommen.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, die Mittel in Höhe von 80.000,00 € nicht in Gänze
in das Budget Ganztagsschulen zu geben, sondern eine weitere Stelle
„Schulsozial-arbeit“ zu schaffen.
Zum Hintergrund: Derzeit gibt es in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zwei
Schulsozialarbeiterstellen in Teilzeit (25 bzw. 28 Stunden/Woche) – eine an der
Grundschule in Lüchow (Wendland) und eine weitere an den Grundschulen in
Wustrow (Wendland) und Clenze. Mit der Aufteilung der Stunden zwischen zwei Grundschulen
ist niemand zufrieden, weder die Schulsozialarbeiterinnen, noch die
Schulleitungen. Auch den Schulkindern ist damit nicht ausreichend geholfen. Die
Aufgabenstellungen in beiden Schulen führen zu Überstunden und psychischer
Belastung. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, eine weitere
Schulsozialarbeiterstelle – befristet für das kommende Schuljahr – für die
Grundschule in Wustrow (Wendland) zu schaffen. Finanziert werden soll diese
Stelle aus den vorgenannten Mitteln. Damit gebe es die Möglichkeit, die
größeren Grundschulen in Lüchow (Wendland) (283 Kinder), Clenze (128 Kinder)
und Wustrow (Wendland) (135 Kinder) mit Schulsozialarbeit auszustatten. Diese
Restmittelverwendung ist Gegenstand eines Gespräches mit den Schulleitungen am
27. Mai 2014 gewesen, die diesem Vorgehen so zugestimmt haben. Die
Schulleitungen sehen diesen Bedarf als sehr dringlich an. Die Arbeit der
Schulsozialarbeit wird im kommenden Samtgemeindeausschuss durch die beiden
Schulsozialarbeiterinnen vorgestellt.
Die Brutto-Personalkosten für eine Teilzeitstelle
„Schulsozialarbeit“ mit 25 Stunden/ Woche liegen bei ca. 27.500,00 €/Jahr. Die
restlichen Gelder aus den derzeit zur Verfügung stehenden 80.000,00 € (80.000,00
€ - 27.500,00 € = 52.500,00 €) sollen den Grundschulen nach dem im letzten Jahr
beschlossenen Verteilungsschlüssel für den Ganztagsbereich, nach Abstimmung mit
der Verwaltung, zur Verfügung gestellt werden. Es muss dabei sichergestellt
werden, dass das Geld für den Ganztagsbereich verwendet wird.
Mittel stehen in Höhe von
80.000,00 € zur Verfügung.
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle zum Beginn des
neuen Schuljahres (1. September 2014) mit einem/-r Sozialpädagogen/-in der
gleichen Entgeltgruppe (S11) wie die bereits beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen
zu besetzen.
Der Stellenplan ist spätestens mit dem Haushaltsplan 2015
anzupassen.
Die restlichen Gelder aus den derzeit zur Verfügung stehenden 80.000,00
€ (80.000,00 € - 27.500,00 € = 52.500,00 €) sollen den Grundschulen nach dem im
letzten Jahr beschlossenen Verteilungsschlüssel für den Ganztagsbereich nach
Abstimmung mit der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Es muss dabei
sichergestellt werden, dass das Geld für den Ganztagsbereich verwendet wird.