Betreff
Mittelverwendung des Ganztagsbudgets der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
025/2014 SG
Aktenzeichen
401101SG:0001
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Ganztagsschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden in den Haushalten 2013 und 2014 Mittel in Höhe von jeweils 40.000,00 € zur freien Verfügung bereitgestellt. Für die Verteilung der Haushaltsmittel wurde ein Verteilerschlüssel mit den Schulen besprochen und vom Samtgemeindeausschuss auch so beschlossen. Damit die Schulen Zugriff auf diese zusätzlichen Mittel haben, war angedacht, das Budget auf das bei der Landesschulbehörde geführte Schulkonto zu überweisen. Die Schulen müssen dabei jedoch beachten, dass die Mittel bis zum Buchungsschluss Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres bei der Landesschulbehörde abgerufen sind, da zum Haushaltsende nur 90 % der nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr übertragen werden. Dieses Vorgehen hätte bedeutet, dass die Samtgemeinde Gelder überwiesen hätte, von denen sie – bzw. die Schulen – am Ende nicht alles wieder gesehen hätte. Wille der Samtgemeinde ist jedoch, die eigenen Grundschulen zu unterstützen und nicht andere Grundschulen im Land Niedersachsen. Aus diesem Grund sind die Mittel bislang nicht verteilt worden.

 

Mittlerweile ist bekannt, dass das Land seine Mittel für die Ausstattung der Ganztags-schulen zum nächsten Schuljahr erhöhen wird und die Ganztagsschulen mit ihrem derzeit zur Verfügung stehenden Budget größtenteils auskommen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Mittel in Höhe von 80.000,00 € nicht in Gänze in das Budget Ganztagsschulen zu geben, sondern eine weitere Stelle „Schulsozial-arbeit“ zu schaffen.

 

Zum Hintergrund: Derzeit gibt es in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zwei Schulsozialarbeiterstellen in Teilzeit (25 bzw. 28 Stunden/Woche) – eine an der Grundschule in Lüchow (Wendland) und eine weitere an den Grundschulen in Wustrow (Wendland) und Clenze. Mit der Aufteilung der Stunden zwischen zwei Grundschulen ist niemand zufrieden, weder die Schulsozialarbeiterinnen, noch die Schulleitungen. Auch den Schulkindern ist damit nicht ausreichend geholfen. Die Aufgabenstellungen in beiden Schulen führen zu Überstunden und psychischer Belastung. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, eine weitere Schulsozialarbeiterstelle – befristet für das kommende Schuljahr – für die Grundschule in Wustrow (Wendland) zu schaffen. Finanziert werden soll diese Stelle aus den vorgenannten Mitteln. Damit gebe es die Möglichkeit, die größeren Grundschulen in Lüchow (Wendland) (283 Kinder), Clenze (128 Kinder) und Wustrow (Wendland) (135 Kinder) mit Schulsozialarbeit auszustatten. Diese Restmittelverwendung ist Gegenstand eines Gespräches mit den Schulleitungen am 27. Mai 2014 gewesen, die diesem Vorgehen so zugestimmt haben. Die Schulleitungen sehen diesen Bedarf als sehr dringlich an. Die Arbeit der Schulsozialarbeit wird im kommenden Samtgemeindeausschuss durch die beiden Schulsozialarbeiterinnen vorgestellt.

 

Die Brutto-Personalkosten für eine Teilzeitstelle „Schulsozialarbeit“ mit 25 Stunden/ Woche liegen bei ca. 27.500,00 €/Jahr. Die restlichen Gelder aus den derzeit zur Verfügung stehenden 80.000,00 € (80.000,00 € - 27.500,00 € = 52.500,00 €) sollen den Grundschulen nach dem im letzten Jahr beschlossenen Verteilungsschlüssel für den Ganztagsbereich, nach Abstimmung mit der Verwaltung, zur Verfügung gestellt werden. Es muss dabei sichergestellt werden, dass das Geld für den Ganztagsbereich verwendet wird.


Mittel stehen in Höhe von 80.000,00 € zur Verfügung.


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt befristet für das Schuljahr 2014/2015 die Schaffung einer weiteren Schulsozialarbeiterstelle für die Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Teilzeit mit 25 Stunden/Woche. Einsatzort wird Wustrow (Wendland) sein.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle zum Beginn des neuen Schuljahres (1. September 2014) mit einem/-r Sozialpädagogen/-in der gleichen Entgeltgruppe (S11) wie die bereits beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen zu besetzen.

 

Der Stellenplan ist spätestens mit dem Haushaltsplan 2015 anzupassen.

 

Die restlichen Gelder aus den derzeit zur Verfügung stehenden 80.000,00 € (80.000,00 € - 27.500,00 € = 52.500,00 €) sollen den Grundschulen nach dem im letzten Jahr beschlossenen Verteilungsschlüssel für den Ganztagsbereich nach Abstimmung mit der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Es muss dabei sichergestellt werden, dass das Geld für den Ganztagsbereich verwendet wird.