1. Allgemeine
Situation zur Katzenproblematik
Als frei laufende Katzen
werden Haus- und Rassekatzen bezeichnet, die in menschlicher Obhut gehalten
werden und denen durch ihre Besitzer unregelmäßig, regelmäßig oder dauernd
Freigang gewährt wird.
Frei lebende Katzen sind ausgesetzte,
zurückgelassene oder vernachlässigte Haus- und Rassekatzen sowie deren
Nachwuchs, die den Bezug zur menschlichen Obhut verloren haben.
Die Situation von nicht
gekennzeichneten und nicht kastrierten Katzen erlangt auch im Landkreis
Lüchow-Dannenberg größere Bedeutung. Die Tierhilfe Wendland musste im letzten
Jahr aufgrund der angestiegenen Zahl der Katzen bereits einen Aufnahmestopp
wegen Überfüllung verhängen.
Es sind derzeit keine
konkreten Brennpunkte auszumachen, weil sich das Aufkommen der frei lebenden
Katzen auf alle Samtgemeinden verteilt.
Bereits in 2011 wurde ein Runder
Tisch zu diesem Thema einberufen. Teilnehmer waren der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, die Tierhilfe Wendland, die Tierärztekammer, der
Kreisjägermeister und die Samtgemeinden. Seinerzeit wurde vorerst von der
Erarbeitung einer Verordnung abgesehen. Ziel war, durch Öffentlichkeitsarbeit
die unkontrollierte Vermehrung von frei laufenden und frei lebenden Katzen zu
unterbinden, um damit tierschutzwidrige Umstände zu verhindern und zu
beseitigen sowie die Katzenhalter auf die notwendige Kastration von frei laufenden
Katzen aufmerksam zu machen. Es wurden hierzu Pressemitteilungen und ein Flyer
erarbeitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit konnte das Ziel jedoch nicht erreicht
werden.
Die inzwischen geführten
Gespräche mit der Tierhilfe Wendland und der Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg
haben die Notwendigkeit der Verordnung deutlich gemacht.
Die Samtgemeinden im
Landkreis Lüchow-Dannenberg stellen sich der Problematik der sich
unkontrolliert vermehrenden Katzen. Bisher wurde die Situation nicht im vollen
Umfang wahrgenommen und nur als scheinbare Einzelfälle registriert, weil sich
der Bürger in aller Regel direkt an die Tierhilfe Wendland oder die Katzenhilfe
Lüchow-Dannenberg wendet.
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass die Dynamik der Vermehrungsrate von Katzen ohne die
Verordnung nicht mehr bewältigt werden kann. Durch alle bisher eingeleiteten
Aufklärungsmaßnahmen sowie durch Fang- und Kastrationsaktionen der Tierhilfe
wurden keine signifikanten Reduzierungen der frei lebenden Katzen erreicht.
2. Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung
Ziel der vorliegenden
Verordnung ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren,
die mit der Übertragung von Krankheiten und anderen Gefahren durch frei lebende
und frei laufende Katzen verbunden sind. Weiterhin soll die unkontrollierte
Vermehrung von Katzen begrenzt und eine Reduzierung der Überpopulation erreicht
werden.
Frei lebende Katzen fristen
in tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben. Diese Tiere sind in der Regel durch
Hunger, Krankheit und Parasitenbefall gezeichnet. Sie leiden und sterben
aufgrund der fehlenden Versorgung. Diese tierschutzwidrigen Umstände werden
durch das vorherige Handeln bzw. Nichthandeln des Menschen herbeigeführt.
Da diese tierschutzwidrigen
Umstände letztlich durch menschliches Verhalten verursacht werden, kann eine
Betroffenheit des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung angenommen werden, da
mit der Aufnahme des Staatszieles Tierschutz im Artikel 20a des Grundgesetzes
der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als Aufgabe der
Rechtsordnung wahrzunehmen ist.
Die Kastration auf
freiwilliger Basis (Appell an das Verantwortungsbewusstsein) hat sich als nicht
effektiv dargestellt.
Von einer wachsenden Zahl
frei lebender Katzen, die zu erheblichen Anteilen mit Erregern ggf. auch auf
den Menschen übertragbarer Krankheiten infiziert sind sowie deren
Ausscheidungen geht eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung aus.
Dieser Gefahr soll durch eine Kastrationspflicht begegnet werden.
Die Vereine leisten
wertvolle Arbeit für den Tierschutz. Die Verordnung ist für sie wichtiger
Bestandteil für ihre Arbeit.
Keine
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die anliegende Verordnung über die
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen.