Für die Planungen für die Fusion der Samtgemeinden Lüchow und Clenze
zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es erforderlich, dass seitens der
Gliedgemeinden eine Äußerung geschieht, wie zukünftig die ureigensten Aufgaben
der Gemeinden erledigt werden sollen.
Für die Stadt Lüchow (Wendland) ist zu klären, ob - wie bisher - das
Personal der Samtgemeinde Lüchow in Anspruch genommen wird und über die in der
neuen Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verankerte
Spitzabrechnung eine Kostenerstattung an die Samtgemeinde geschieht oder ob die
Stadt Lüchow (Wendland) sich eigenem Personal bedienen will.
Hierzu haben bereits Vorberatungen mit allen Mitgliedern des Rates des
Stadt Lüchow (Wendland) stattgefunden, aus denen zu erkennen ist, dass die
Stadt Lüchow (Wendland) künftig für die Erledigung ureigenster Aufgaben eigenes
Personal einstellen will und auch plane eine Verwaltung im Amtshaus aufzubauen.
Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen zum Umfang der Aufgaben und
Kosten liegen allen Ratsmitgliedern bereits vor.
Für den weiteren Gang der Dinge ist nun ein formeller Beschluss zur
zukünftigen Ausführung der Gemeindeaufgaben erforderlich.
Finanzielle
Auswirkungen wurden bereits in einer gesonderten Sitzung erläutert.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die der Stadt obliegenden Aufgaben zukünftig mit
eigenem Personal zu erledigen.