Betreff
Zukünftige Erledigung von ureigensten Aufgaben der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
791/13
Aktenzeichen
103000SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Für die Planungen für die Fusion der Samtgemeinden Lüchow und Clenze zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es erforderlich, dass seitens der Gliedgemeinden eine Äußerung geschieht, wie zukünftig die ureigensten Aufgaben der Gemeinden erledigt werden sollen.

Für die Stadt Lüchow (Wendland) ist zu klären, ob - wie bisher - das Personal der Samtgemeinde Lüchow in Anspruch genommen wird und über die in der neuen Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verankerte Spitzabrechnung eine Kostenerstattung an die Samtgemeinde geschieht oder ob die Stadt Lüchow (Wendland) sich eigenem Personal bedienen will.

Hierzu haben bereits Vorberatungen mit allen Mitgliedern des Rates des Stadt Lüchow (Wendland) stattgefunden, aus denen zu erkennen ist, dass die Stadt Lüchow (Wendland) künftig für die Erledigung ureigenster Aufgaben eigenes Personal einstellen will und auch plane eine Verwaltung im Amtshaus aufzubauen.

Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen zum Umfang der Aufgaben und Kosten liegen allen Ratsmitgliedern bereits vor.

 

Für den weiteren Gang der Dinge ist nun ein formeller Beschluss zur zukünftigen Ausführung der Gemeindeaufgaben erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen wurden bereits in einer gesonderten Sitzung erläutert.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die der Stadt obliegenden Aufgaben zukünftig mit eigenem Personal zu erledigen.